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IWF

(Internationaler Währungsfonds) Der IWF wurde zusammen mit der Weltbankgruppe während der Konferenz von Bretton Woods 1944 gegründet. Ziel des IWF ist die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der Währungspolitik, um den Welthandel zu unterstützen. Dies soll unter anderem durch stabile Beziehungen zwischen den nationalen Währungen und durch den Abbau handelshemmender Devisen- und Kapitalbeschränkungen erreicht werden. Zur Verwirklichung dieser Vorstellungen wurden eine neue Währungsordnung (s. Goldstandard) und finanzielle Hilfen bei Zahlungsbilanzstörungen vereinbart. Nach dem Zusammenbruch des Festkurssystems 1973 konzentrierte sich der IWF auf die Vermeidung und Beseitigung von Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Ungleichgewichte in der Zahlungsbilanz einzelner Staaten können durch Kreditvergaben des IWF reduziert oder beseitigt werden. Diese Kreditvergaben zur Erhöhung der Devisenreserven sind mit Auflagen verbunden, wobei es zu erheblichen Eingriffen in die nationale Wirtschaftspolitik der betroffenen Staaten kommen kann. Sie reichen von der Kürzung der Staatsausgaben bis zu einer strikten Antiinflationspolitik. Die Auflagen des IWF haben schon zu scharfer Kritik und erheblichen sozialen Unruhen, etwa während der Asienkrise, geführt. So wird dem IWF unter anderem vorgeworfen, dass seine Kredite gewissermaßen eine Absicherung privater Investoren sind (Moral Hazard).

Internationaler Währungsfonds

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Abk. für Internationaler Währungsfonds (International Monetary Fund (IMF) Zentrum der internationalen Währungs- und Finanzbeziehungen, das auf der Währungskonferenz von Bretton Wood gegründet wurde.

1947 nahm der IWF seine Tätigkeit auf und erhielt zugleich den Status einer Spezialorganisation der Vereinten Nationen. Im IWF-Übereinkommen verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten zur Einhaltung bestimmter Regeln und zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Währungspolitik sowie im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr. Sie übertragen dem IWF internationale Aufsichtsfunktionen über ihre Währungskurse und ihre Devisenpolitik. Mit seinen Finanzmitteln soll er Mitgliedstaaten durch kurz- und mittelfristige Kredite bei der Bereinigung von Zahlungsbilanzstörungen helfen. Zusagen für Krediten werden mit Auflagen zur „wirtschaftlichen Sanierung“ erteilt. Diese Bindung von Krediten an wirtschaftspolitische Auflagen ist das entscheidende Regulierungsinstrument des IWF (IWF-Diktat). 1970 wurden zusätzliche Kreditmöglichkeiten in Form von Sonderziehungsrechten geschaffen. Dies war eine Reaktion auf die Untergrabung der Rolle des Geldes und der Funktion des Dollars als Reservewährung. Die Sonderziehungsrechte sollen relativ unabhängig vom Geld und vom Dollar als zusätzliche internationale Kreditquelle fungieren.

Die währungsstärksten Staaten sichern ihren bestimmenden Einfluß durch ihren Finanzanteil und durch ihre Privilegien im Abstimmungs- und Entscheidungsmechanismus. Die Industrieländer, vor allem die USA, Großbritannien, BRD, Frankreich und Japan haben hier das Sagen. >Weltwirtschaft

[s.a. Internationale Finanzinstitutionen]

Der Internationale Währungsfonds (IWF; International Monetary Fund, IMF) wurde auf der Bretton Woods-Konferenz zusammen mit der Weltbank eingerichtet und trat 1945 in Kraft, wobei die Institutionen (auch als Bretton Woods-Institutionen bezeichnet) mit Sitz in Washington, D.C., Anfang 1947 ihre Arbeit aufnahmen.

Auf der Konferenz wurde ein System fester Wechselkurse nach dem so genannten Gold-Devisen-Standard vereinbart. Hierbei fungierten neben dem Gold der US-Dollar und zusätzlich auch das britische Pfund als Reservewährungen. Der IWF hatte die Aufgabe, Devisenkredite bereit zu stellen. Der US-Dollar war Leitwährung und damit Hauptreservewährung des Systems. Sein Wert wurde durch seine Relation zum Gold bestimmt: eine Feinunze (= 31,104 g) Gold erhielt den Gegenwert von 35 US-Dollar. Gegenüber Inländern und ausländischen Zentralbanken hatte sich die US-Notenbank verpflichtet, Dollar zu diesem Kurs zu kaufen und zu verkaufen. Der Dollar war so gut wie Gold. Dies war zu diesem Zeitpunkt möglich, da die USA 1944 über den größten Goldvorrat der Welt verfügte, so dass der US-Dollar zu 25 % mit Gold gedeckt war. In diesem statischen Element waren die späteren Probleme schon erkennbar, da sich die De-ckungsrelationen durch die wachsende Dynamik der Weltwirtschaft und eine gewisse »Sorglosigkeit« der USA rasch änderten. So überstiegen 1960 die Dollar-Guthaben außerhalb den USA schon den US-Goldschätz. Jedes Mitgliedsland vereinbarte mit dem IWF die Anfangsparitäten seiner Währung in Gold bzw. US-Dollar. Wie bei einem System fester Wechselkurse üblich, waren die Mitglieder verpflichtet, durch Zentralbankinterventionen die Stabilität ihrer Währungen und ihrer Wechselkurse innerhalb einer Bandbreite von +/- 1% (ab 1971: +/- 2,25%) zu sichern (vgl. Koch, 1998b, S. 61f.).

Nach dem Zusammenbruch des Systems fester Wechselkurse (1973) verlagerte sich der Tätigkeitsbereich des Fonds in Richtung der Überwachung der Wirtschaftspolitik, welche die Wechselkurse der Mitgliedsländer in dem jetzt vorherrschenden System flexibler Wechselkurse beein-flusst. Hierdurch ergeben sich frühzeitig Möglichkeiten, beratend bei Wechselkursund Zahlungsbilanzproblemen einzugreifen und gegebenenfalls wiederum kurz- und mittelfristige Devisenkredite zu gewähren. Die derzeit 183 Mitglieder (Stand: Mitte 2001) des IWF sind verpflichtet, die Regeln des Fonds zur Wechselkursstabilisie-rung einzuhalten, Beschränkungen im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr zu vermeiden und sich gegenseitig zur Überwindung außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte zu unterstützen.

Der IWF hat im Gegensatz zur Weltbank primär die Aufgabe, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik zu fördern, die Stabilität der Währungen zu sichern und vor allem Ländern mit vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten Währungskredite zu gewähren und somit insgesamt ein ausgeglichenes Wachstum des Welthandels zu erleichtern.

Während die Weltbank längerfristige Entwicklungsaufgaben übernimmt, konzentriert sich der IWF auf vorübergehende Zahlungsbilanzschwierigkeiten.

Mittlerweile hat der IWF jedoch auch eine wichtige Funktion bei der Bewältigung der Schuldendienste der Dritten Welt und überschneidet sich somit in dieser hmkii on mit der Weltbank bei der Bereitstellung längerfristiger Finanzierungsmöglichkeilcii. Nach dem Zusammenbruch der zcntralver-waltungswirtschaftlichen Systeme in Osteuropa (Staatshandelsländer) wurden weitere Kreditvereinbarungen mit den osteuropäischen Staaten zur Unterstützung der Umgestaltung ihrer Wirtschaftsysteme bereit gestellt (vgl. Koch, 1998b, S. 64t).

Oberstes politisches Leitungsgremium des IWF ist der Gouverneursrat, der über die Festlegung der Länderquoten, über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer und die Zuteilung von Sonderziehungsrechten (SZR) entscheidet. Jedes Mitgliedsland des IWF entsendet einen Repräsentanten, normalerweise den Finanzminisler oder den Zentralbankchef.

Die Kapitalanteile der Mitgliedsländer am IWF werden als Quoten bezeichnet. Diese werden nach gesamtwirtschaftlichen Indikatoren wie BSP, Währungsreserven oder Außenhandelsvolumen festgelegt. Nach den Quoten wiederum bemessen sich die Kredit- und Stimmrechte sowie die EinZahlungsverpflichtungen der Länder. Die höchste Länderquote haben die USA (17,49 %), gefolgt von Japan (6,27 %), Deutschland (6,12 %), Großbritannien sowie Frankreich (je 5,06 %), Italien (3,32 %) und Kanada (3,0 %) (Stand: Mitte 2001). Insgesamt entfallen ca. 57 % auf Industrieländer und 43 % auf Entwicklungsländer.

Bei Krediten des IWF (Ziehungen) kann jedes Mitglied zunächst in Höhe seiner Subskription gebührenfrei Mittel beanspruchen, weil es die Mittel selbst aufgebracht hat (Reservetranche). Das Mitglied kann vier Kredittranchen zu je 25 % der Quote aufnehmen. Zusätzlich kann jedes Mitglied Kredite im Rahmen von Bereitschaftskreditvereinbarungen (standby ar-rangements) beantragen. Die Vergabe der übrigen Tranchen ist an bestimmte Auflagen (Konditionen) geknüpft, deren Ausgestaltung auf den IWF-Prognosen über den erforderlichen Anpassungsbedarf beruhen. Über die bestehenden Ziehungsrechte hinaus wurden im Laufe der Zeit weitere Kreditmöglichkeiten geschaffen. Dazu gehören:

- die Erweiterte Fondsfazilität (EFF) für Länder mit längerfristigen Strukturproblemen

- die Fazilität zur Kompensierung von Exporlerlösausfällen und unerwarteten externen Störungen (CCFF)

- die Strukturanpassungsfazilität (SAF) und die Erweiterte Strukturanpassungsfazilität (ESAF) für Länder mit niedrigem Einkommen und langwierigen Zahlungsbilanzproblemen

- die Systemtransformationsfazilität (STF) für Transformationsländer (Staats-handehländer) (vgl. Koch, 1998b, S. 67ff.).

Insbesondere mit den übernommenen zusätzlichen Aktivitäten läuft der IWF Gefahr, sich zu sehr von seinen ursprünglichen Aufgaben zu entfernen und zusätzlich kaum kalkulierbare finanzielle Risiken einzugehen. Aus diesem Grund wird seit Mitte der neunziger Jahre wieder mehr Wert auf die ursprüngliche Funktion des IWF gelegt, die Finanz- und Währungsprobleme der Mitgliedsländer durch Beratungsgespräche im Vorfeld zu entschärfen. Hierzu sollen die Mitgliedsländer wichtige wirtschaftliche Daten, z.B. Währungsreserven, Geldmenge und Zinssätze zeitnah vorlegen, so dass der IWF ein Frühwarnsystem etablieren kann, mit dem die Länder erfasst werden, die sich nicht normgerecht verhalten. Der IWF stellt neben der Weltbank und der WIO die dritte Säule der Weltwirtschaft dar. Während der IWF die weltweit zuständige Organisation für Währungsfragen zur währungspolitischen Neuordnung der Beziehungen zwischen den Ländern nach dem Zweiten Weltkrieg darstellt, kann als Pendant die WTO als weltweit zuständige Organisation für Handelsfragen zur Ausgestaltung der handelspolitischen Beziehungen gesehen werden.

Abk. für Internationaler Währungsfonds.  

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