Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Kapitalanlagebesicherung

[s.a. Exportförderung; Exportkreditversicherung] Für Kapitalanlagen (Direktinvestitionen) deutscher Unternehmen im Ausland gewährt die Deutsche Bundesregierung Garantien zur Absicherung der politischen, nicht jedoch der wirtschaftlichen Risiken (Außenhandelsrisiken). Diese Absicherungsmöglichkeit wurde 1960 eingeführt und ist seitdem zu einem wesentlichen Instrument geworden, durch das die Bundesrepublik Deutschland private Investitionen im Ausland fördert (Investitionsjörde-rmgsverträge). Auf Antrag können folgende Kapitalanlagen besichert werden:

- Beteiligungen an ausländischen Unternehmen

- Kapitalausstattungen von Niederlassungen und beteiligungsähnliche Darlehen.

Betragsmäßige Begrenzungen bestehen nicht. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 20 Jahre. Garantiefähig sind nur Neuinvestitionen, nicht jedoch bereits bestehende Kapitalanlagen. Es ist daher erforderlich, den Garantieantrag vor Leistung auf die Kapitalanlage zu stellen, und zwar auch dann, wenn Einzelheiten der geplanten Kapitalanlage noch offen sind. Die Garantie wird wirksam mit der Aushändigung der von der Bundesschuldenverwaltung unterzeichneten Garantieerklärung. Diese enthält alle für die Garantie maßgebenden Bestimmungen.

Der Garantienehmer muss sich an einem etwaigen Verlust mit mindestens 5% beteiligen. Diese Selbstbeteiligung darf nicht anderweitig abgesichert werden. Mit der Bearbeitung der Garantien sind die PwC Deutsche Revision AG (Hamburg) und die Hermes Kreditversicherungs-AG (Hamburg) beauftragt (Mandatare des Bundes). Die Federführung liegt bei der PwC Deutsche Revision AG, während HERMES bei den Ausfuhrgewährleistungen des Bundes federführend ist. Ein Erfahrungsaustausch mit den Stellen und Institutionen anderer Länder, die über ähnliche Garantieinstrumente verfügen, erfolgt über die Mitgliedschaft in der Berner Union.

Vorhergehender Fachbegriff: Kapitalanlage | Nächster Fachbegriff: Kapitalanlagebetrug



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Touristik | Risikoprozess | Interest rate swaps

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon