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Kapitalverwässerung

tritt bei der Aktiengesellschaft bei einer Grundkapitalerhöhung dann ein, wenn nicht im gleichen Verhältnis der Unternehmenswert dem erhöhten Grundkapital angepaßt wird ( Kapitalerhöhung). Kapitalverwässung ist somit immer dann gegeben, wenn Gratisaktien (Passivtausch) ausgegeben werden oder die Emission von jungen Aktien unter Börsenkurs der alten Aktien erfolgt. Hierdurch sinkt somit der Kurs der alten Aktie ( Leichtermachen).
Beispiel:
Börsenkurs der alten Aktien 800 ?, Emissionskurs (Bezugskurs) der jungen Aktien 300 ?; Bezugsverhältnis 6: 1. Neuer Durchschnittswert je Aktie 728,57 ? ( Bezugsrecht). Der neue Kurs liegt somit um 71,43 ? unter dem bisherigen Kurs (Wert der alten Aktien ist gesunken), womit die Verwässerung des Grundkapitals und je Aktie über nominal 100 ? deutlich wird; die Substanzverminderung der alten Aktien ist eingetreten.
Kapitalverwässerung tritt auch bei der Ausgabe der Gratisaktien auf (Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital; Passivtausch): Die Erhöhung des nominellen Grundkapitals erfolgt ohne effektiven Mittelzufluß. Je Aktie bzw. je ? Grundkapital wird nach der Kapitalerhöhung eine geringere Substanz repräsentiert.
Kapitalverwässerung erhält man auch, wenn neue Aktien einer anderen Gattung (z. B. stimmrechtslose Vorzugsaktien) zu einem unter dem Kurs der Stammaktien liegenden Wert aber mit gleichen Gewinnrechten wie diese ausgegeben werden.
Eventuell tritt sie auch bei der Emission von Wandelanleihen ein, sofern die Wandelobligationäre von ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen.
Ein geldlicher Ausgleich des durch Kapitalverwässerung eingetretenen Verlusts erfolgt i. d. R. in begrenztem Umfang durch die Gewährung eines Bezugsrechts.

Als Kapitalverwässerung bezeichnet man die Wertabnahme der Aktien bei einer Kapitalerhöhung. Eine Kapitalverwässerung wird vorgenommen, wenn Aktien zu »schwer« geworden sind, d. h. wenn der Kurs aufgrund sehr großer Reserven der » AG (entstanden durch Selbstfinanzierung) sehr hoch istundein Handel dieser Aktien ( bzw. die Emission neuer Aktien) erschwert ist. Erfolgt eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, d. h. die Umwandlung offener Rücklagen in Grundkapital, dann fließen der Gesellschaft keine neuen Mittel zu. Die Beibehaltung der vor der Emission ausgeschütteten Dividendensumme führt dann zu einer Reduzierung des Kurswertes der Aktie. Eine Kapitalverwässerung hegt nicht vor, wenn das Ziel, zu schwer gewordene Aktien in ihrem Kurswert und ihrer Ausschüttung pro Aktie zu verringern, bei unverändertem Grundkapital (Splitting) realisiert wird.

Bezugsrecht

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