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Landwirtschaftliche Rentenbank

im deutschen Bankensystem eines der Kreditinstitute mit Sonderaufgaben; sie wurde 1949 als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Die Bank ist das Spitzeninstitut für den Agrarkredit. Indirekt (über Universalbanken) vergibt sie Kredite an Betriebe der Land-, Ernährungs-, Forstwirtschaft und Fischerei. Die Mittel für kurzfristige Kredite beschafft sie sich von anderen Banken, die Mittel für langfristige Kredite durch Ausgabe von Schuldverschreibungen und Aufnahme von Darlehen.

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