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Lastenverschiebungshypothese

zielt auf die Frage ab, ob sich durch die Aufnahme öffentlicher Kredite die (gesellschaftlichen Opportunitäts-)Kosten staatlicher Ausgaben in die Zukunft verschieben lassen. Dies wurde seit der klassischen Nationalökonomie mit der Begründung verneint, dass der durch die Kreditfinanzierung staatlicher Ausgaben verbundene Entzug von Ressourcen aus dem privaten Bereich jeweils in vollem Umfang in der Gegenwart anfalle (neoklassische Modellannahmen). Bei interner Verschuldung werden durch die Kreditaufnahme keine grösseren Ressourcen für eine Volkswirtschaft geschaffen, anders als bei externer Kreditaufnahme, durch die — temporär - die verfügbaren Güter vermehrt werden können. Der dabei zugrundegelegte "Lastbegriff" wurde von James M.Buchanan (1958) kritisiert: Last sei nicht gesamtwirtschaftlich, sondern als Nutzeneinbusse individuell zu interpretieren (Nutzenansatz). Im Gegensatz zur Steuerfinanzierung (zwangsweise Reduktion des verfügbaren Einkommens) ist die Übernahme staatlicher Schuldtitel freiwillig und insofern nicht mit einer Nutzeneinbusse (im Sinne eines Verlustes an individueller Wohlfahrt) verbunden. Die Last entsteht erst in der Zukunft mit der Zahlung von Steuern für den Schuldendienst (Schuldendienstquote) und lässt sich folglich - bei dieser Sichtweise - auf zukünftige Generationen übertragen. Die Kritik an diesem Ansatz richtet sich auf die bekannten mit dem Nutzen-Konzept verbundenen Probleme (Messbarkeit und wohlfahrtstheoretische Implikationen). Ausserdem können die Käufer öffentlicher Schuldtitel einer Schuldenillusion unterliegen, wenn sie bei der Zeichnung der Titel nicht berücksichtigen, dass der Schuldendienst zu einem späteren Zeitpunkt aus anderen, von allen Bürgern zu tragenden Abgaben (vor allem Steuern) geleistet werden muss. Ein weiteres Konzept stellt der Wachstumsansatz (aggregate investment approach) dar. Dabei ist entscheidend, bei welcher Finanzierungsalternative die für das Wachstum vorrangigen privaten Investitionen stärker verdrängt werden (Last als differentieller Wachstumseffekt). Werden bei Steuerfinanzierung eher der Konsum, bei Kreditfinanzierung eher die Investitionen getroffen, wäre der im zweiten Fall für die zukünftige Generation vorhandene Kapitalstock niedriger als im ersten Fall. Die "Last" besteht dann in der Reduktion zukünftigen Realeinkommens. Ganz entscheidend sind dabei die zugrundegelegten Investi- tions- und Konsumfunktionen. Beide Konzepte führen somit zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich möglich ist, mit Hilfe der Kreditfinanzierung die sozialen Opportunitätskosten öffentlicher Ausgaben in die Zukunft zu verlagern. Damit wäre auch dem Pay-as-you-use-Prinzip Genüge getan. Wegen der mit beiden Ansätzen verbundenen Probleme lässt sich nach dem bisherigen Stand des Wissens eine Regel, die eine gleichmässige Lastverteilung zwischen den Generationen gewährleisten würde (Inter-generation- equity-Prinzip), nicht formulieren. Literatur: Gandenberger, O., Theorie der öffentlichen Verschuldung, in: Neumark, F. (Hrsg.), Handbuch der Finanzwissenschaft, Bd. III, 3. Aufl., Tübingen 1981, S. 28 ff.

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