Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Privatbankier

Kreditinstitut in der Rechtsform der Einzelfirma oder der  Personengesellschaft (oHG, KG). In den Statistiken, die die —Deutsche Bundesbank über das deutsche Bankensystem veröffentlicht, werden Privatbankiers als Teilgruppe der Kreditbanken geführt. Privatbankiers sind eine traditionsreiche, aber immer kleiner werdende Gruppe. Bis weit in das vorige Jh. hinein waren sie der Inbegriff des privaten Bankgewerbes; zu Beginn unseres Jh. gab es noch mehr als 1000 von ihnen. Mit dem starken Wachstum der Aktienbanken, die sich mit umfangreichen —Bankstellennetzen die Ersparnisse der Bevölkerung erschlossen, ist ihre Bedeutung ständig zurückgegangen; allein zwischen 1957 und 1990 ist ihre Zahl von 245 auf 81 gesunken. Typisch für Privatbankiers ist die individuelle Betreuung grösserer Industrie- und Privatkunden bei gleichzeitigem Verzicht auf das Geschäft mit weiten Kreisen der Bevölkerung. So unterhalten sie meist keine oder nur wenige Geschäftsstellen; Spareinlagen spielen keine grössere Rolle bei ihrer Mittelbeschaffung. Sie finanzieren sich vor allem mit Geldern von Grosskunden und von anderen Banken; die Kreditvergabe ist überwiegend kurzfristig. Grösstes Einzelinstitut ist das Bankhaus Merck, Finck & Co. Andere grosse Häuser sind in den letzten Jahren in Kapitalgesellschaften umgewandelt worden (Sal. Oppenheimer jr. & Cie. KGaA; Trinkaus & Burkhardt KGaA).          Literatur: Neumann, R., Der deutsche Privatbankier, Wiesbaden 1965. Zahn, J. C. D., Der Privatbankier, 3. Aufl., Frankfurt a.M. 1972.

Privatbankiers nennen sich die persönlich haftenden Gesellschafter von Banken in der Rechtsform der Einzelunternehmung, der OHG, der KG, der KGaA bzw. die in dieser Rechtsform geführten Banken selbst. Ein Privatbankier ist z. B. die SchmidtBank in Hof/Saale.

Kreditbanken

Bezeichnung für geschäftsführende Gesellschafter privater Bankinstitute, die i. d. R. in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft, oHG oder KGaA geführt werden, wobei der oder die Inhaber die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters innehaben.

Vorhergehender Fachbegriff: Privatbanken | Nächster Fachbegriff: Privatbankiers



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Vorübergehende Verwendung | Comprehensive Income | Internationale Unternehmung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon