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Rationalprinzip

Rationalprinzip oder ökonomisches Prinzip ist die Grundlage vernünftigen menschlichen Handelns:
Ein gegebenes Ziel sollte mit geringstmöglichem Mitteleinsatz erreicht werden, ein gegebener Mitteleinsatz sollte zu einer möglichst weitgehenden Zielerfüllung genutzt werden.

ist ein Grundprinzip vernünftigen menschlichen Handelns. Es besagt, daß ein bestimmtes Ziel mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz bzw. daß mit einem vorgegebenen Mittelbestand ein möglichst großes Ausmaß der Zielerfüllung erreicht werden soll. Die wirtschaftliche Ausprägung des Rationalprinzips ist das Wirtschaftlichkeitsprinzip.

Das Rationalprinzip, auch Wirtschaftlichkeitsprinzip oder ökonomisches Prinzip genannt, stellt eine formale Beziehung zwischen den Zielen menschlichen Handelns und den zur Erreichung der Ziele notwendigen Mitteln dar, wonach entweder größtmögliche Zielerreichung bei gegebenem Einsatz von Mitteln oder ein gegebenes Ziel bei geringstmöglichem Einsatz von Mitteln angestrebt wird.

Das Rationalprinzip ist in seiner allgemeinsten Fassung als Grundsatz für vernunftgemäßes Handeln zu verstehen. Das Rationalverhalten setzt die Kenntnisse einer Zielgröße und sämtlicher Nebenbedingungen voraus. Der Gegensatz zu rationalem Verhalten wäre irrationales Verhalten. Die Vernunftshaltung auf dem Gebiet der Wirtschaft ist das Streben nach Wirtschaftlichkeit, darunter werden alle Maßnahmen verstanden, die ein bestimmtes Ziel oder einen gegebenen Zweck mit möglichst geringem Einsatz anstreben oder bei vorgegebenem Einsatz das Ziel oder den Zweck mit minimalem Einsatz zu erreichen suchen. Mit dem Begriff Rationalprinzip verbindet sich auch die . Rationalisierung; diese soll zur Steigerung der Produktivität führen. Eine Institution, die sich im besonderen Maße mit dem rationalen Handeln im Wirtschaftsablauf forschungsmäßig und anwendungsmäßig befasst, ist in Deutschland das RationalisierungsKuratorium der deutschen Wirtschaft, das 1921 als Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit (RKW) gegründet wurde.

Ökonomisches Prinzip

normative Aussage über das Entscheidungsverhalten des handelnden Menschen. Grundlage ist die Existenz einer Entscheidungssituation, in der der Handelnde zur Bewertung und Auswahl von Alternativen aufgefordert ist. Als rational wird jene Entscheidung bezeichnet, die auf der Basis bestimmter, vorhandener Informationen die günstigste Alternative auswählt. Informationen sind dabei das Wissen um die Wahlmöglichkeiten und deren Konsequenzen für die individuellen Ziele bzw. Zielsysteme. Ohne inhaltliche Formulierung des Ziels bzw. Zielsystems ist das Rationalprinzip lediglich eine formale Handlungsregel. Bei Annahme vollkommener Information wird von objektiver Rationalität gesprochen. Die Handlungsmöglichkeit in einer derartigen Situation wurde jedoch von Oskar Morgenstern eindrucksvoll widerlegt: Durch die vollkommene Voraussicht kommt es zur Entscheidungsunfähigkeit aller Beteiligten. Einer inhaltlichen Auffüllung und gleichzeitigen Anwendung eines erkenntnisleitenden Menschenbildes, etwa dem des homo oeconomicus, folgte in der Vergangenheit oft die Einengung des Rationalprinzips auf eine bestimmte Zweckrationalität. Sie findet sich wieder in Gegenüberstellungen wie "wirtschaftliche Rationalität" (Wirtschaftlichkeitsprinzip) oder "soziale Rationalität". In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur wird das Rationalprinzip auch gelegentlich synonym zum Wirtschaftlichkeitsprinzip benutzt. Unbeachtet bleibt dabei, dass auch solche Entscheidungen rational sein können, die sich nicht allein an materiellen Zielen orientieren. Verwendet man das Rationalitätsprinzip als Verhaltenshypothese, behauptet man, dass die Wirtschaftssubjekte ein optimierendes Verhalten an den Tag legen. Um optimieren zu können, müssen diese aber über Informationen verfügen, die nicht kostenlos zu haben sind, so dass der Optimierungskalkül auch diesen Aspekt einschliessen muss. Entsprechendes gilt für die Kosten der Anpassung, wenn sich Daten ändern, die für das Wirtschaftssubjekt wichtig sind. Fallen die Kosten der Informationssammlung und Informationsverarbeitung sowie die der Anpassung stark ins Gewicht, kann es rational sein, das bisherige Verhalten beizubehalten. Gewohnheitsmässiges Verhalten und Rationalprinzip müssen daher auch in einer sich wandelnden Welt nicht unbedingt im Widerspruch zueinander stehen. Die Kategorie "Rationalität" (und damit auch ein Optimierungskalkül) ist hingegen nicht anwendbar, wenn angesichts einer offenen Zukunft unter echter Ungewissheit (die im Gegensatz zum Risiko auch mit Hilfe der Wahrscheinlichkeitstheorie nicht kalkulierbar ist) die Wirtschaftssubjekte dennoch Hypothesen über die Zukunft aufstellen müssen, um in der Gegenwart überhaupt entscheiden und damit handeln zu können.          Literatur: Gutenberg, E., Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1, Die Produktion, 23. Aufl., Berlin u. a. 1979. Küpper, H.-U., Rationalprinzip, in: Schanz, G. (Hrsg.), Betriebswirtschaftliche Gesetze, Effekte und Prinzipien, München 1979, S. 139ff.

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