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Statistisches Bundesamt (StBA)

1953 mit Sitz in Wiesbaden errichtet. Das StBA ist als selbständige Oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren nach dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) von 1987 mit der Führung der amtlichen Statistik für Bundeszwecke betraut. Zu seinen Aufgaben gehören vor allem die Vorbereitung und statistische Aufbereitung von Erhebungen, die in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern durchgeführt werden. Wichtiges Beratungs- und Kontrollorgan ist der Statistische Beirat, dem neben Vertretern der amtlichen Statistik unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte und Vertreter gesellschaftlicher Interessengruppen angehören. Das StBA erfüllt auch statistische Aufgaben für die Europäische Union (EUROSTAT) und internationale Organisationen.
Zu den Publikationen des StBA gehören neben dem Statistischen Jahrbuch (erscheint jährlich), Wirtschaft und Statistik (erscheint monatlich) und dem Statistischen Wochendienst 19 Fachserien. Die Abteilung Statistik des Auslandes veröffentlicht unter anderem Länder- und Länderkurzberichte.

ist eine selbständige Bundesoberbehörde, die zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Inneren gehört. Das Statistische Bundesamt stellt Statistiken für Bundeszwecke auf, liefert Informationen zur Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen, erteilt Gutachten über statistische Fragen und sammelt und verarbeitet Statistiken des Auslands und internationaler Organisationen. Insbesondere wirkt es auf Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit des statistischen Wesens hin. In jedem Jahr wird das Statistische Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland neben weiteren Veröffentlichungen herausgegeben.

Die Aufgaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden werden durch das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes) vom 3. 9. 1953 festgelegt, das mit Wirkung vom 14. 3. 1980 novelliert wurde. Das Statistische Bundesamt ist als Nachfolgebehörde des nach dem Ersten Weltkrieg aus dem kaiserlichen Statistischen Reichsamt (1872) hervorgegangenen Statistischen Reichsamtes der zentrale Träger der amtlichen Statistik. Ihm obliegen vor allem die Vorbereitung und Durchführung von Statistiken für Bundeszwecke (Bundesstatistiken), wobei allerdings die Datenerhebung selbst und auch ein Teil der —Datenaufbereitung von den Statistischen Landesämtern übernommen werden (fachliche Zentralisierung, regionale Dezentralisierung). Zum Schutz des persönlichen Freiheitsrechts der Auskunftspflichtigen dürfen nach § 6 StatGes Bundesstatistiken nur durch Gesetze oder unter bestimmten Voraussetzungen durch Rechtsverordnungen angeordnet werden. Ausserdem unterliegen nach § 12 StatGes die Einzelangaben der Geheimhaltung. Wichtige Koordinierungs- und Kontrollfunktionen werden von dem durch § 4 StatGes geschaffenen Statistischen Beirat ausgeübt, in dem neben den Vertretern der amtlichen Statistik auch die Ministerien, die Benutzer von Bundesstatistiken und die Befragten vertreten sind. Aus dem umfangreichen Veröffentlichungsprogramm des Statistischen Bundesamtes seien hier nur die wichtigsten Veröffentlichungen, nämlich das jährlich erscheinende Statistische Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland und die monatlich erscheinende Zeitschrift Wirtschaft und Statistik genannt. Literatur: Statistisches Bundesamt, Das Arbeitsgebiet der Bundesstatistik, Ausgabe 1988, Stuttgart 1988. Statistisches Bundesamt, Verzeichnis der Veröffentlichungen 1991/1992, Stuttgart 1991.



(StBA). Eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren. Sitz: Wiesbaden. Die Vorgängereinrichtung wurde am 23.07.1872 als Kaiserliches Statistisches Amt gegründet. Die Grundsätze für die Arbeit und Aufgaben des StBA sind im Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke geregelt. Das StBA gewinnt seine „amtlichen" Daten gemeinsam mit den Statistischen Landesämtern der 16 Bundesländer. Die Bundesstatistik ist somit - dem föderalen Staats- und Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik Deutschland entsprechend - weitgehend dezentralisiert. Dabei übt das StBA eine koordinierende Funktion aus. Es sorgt dafür, dass die Bundesstatistiken überschneidungsfrei, nach einheitlichen Methoden und termingerecht erstellt und veröffentlicht werden. Mit dem Prädikat „amtlich" ist die Verpflichtung verbunden, zuverlässige Daten nach den Grundsätzen der Objektivität, Neutralität und wissenschaftlichen Unabhängigkeit zu gewinnen. Das StBA erstellt selbst die Außenhandelsstatistik, die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und führt eine allgemeine statistische Datenbank. Mit der fortschreitenden europäischen Integration werden die Bundesstatistiken zunehmend durch die Rechtssetzung der EU und deren Harmonisierungsziele bestimmt. Das StBA nimmt die Aufgabe einer Geschäftsstelle des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wahr. http://www.destatis.de

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