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Exportgarantien

staatliche Ausfuhrgarantien und Garantien zur Deckung von Fabrikationsrisiken bei Geschäften deutscher Exporteure mit privaten ausländischen Firmen sowie Ausfuhrbürgschaften und Bürgschaften bei Geschäften deutscher Exporteure mit ausländischen Regierungen (Industrief inanzier ungspolitik). Gegenstand der Deckung sind die im Vertrag mit dem ausländischen Schuldner für Lieferungen und Leistungen als Preis vereinbarte Geldforderung und bei Fabrikationsrisiken die Selbstkosten der im Liefervertrag mit dem ausländischen Besteller vereinbarten Lieferungen und Leistungen. Es werden gedeckt bei den Ausfuhrgarantien das wirtschaftliche und politische Risiko, bei den Ausfuhrbürgschaften das Risiko der Uneinbringlichkeit der Forderung, bei den Garantien und Bürgschaften zur Deckung von Fabrikationsrisiken das Risiko, das darin liegt, dass dem deutschen Hersteller der Ware wegen eines Vermögensverfalls des ausländischen Bestellers oder aus im Ausland liegenden politischen Gründen die Fertigstellung und Versendung der Ware unmöglich sind oder nicht mehr zugemutet werden können, so dass er bei der anderweitigen Verwertung der in Fertigung begriffenen oder noch nicht versandten Ware einen Ausfall in Höhe seiner Selbstkosten erleidet. Der Garantie- bzw. Bürgschaftsnehmer ist mit einer bestimmten Quote am Ausfall selbst beteiligt. Für die Übernahme der Garantie bzw. Bürgschaft wird eine degressiv gestaffelte Versicherungsprämie erhoben. Die Durchführung vollzieht sich nach bestimmten Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Geschäftsführung ist der  Hermes-Kreditver- sicherungs-AG und der Treuarbeit AG als Mandataren übertragen. Ein interministerieller Ausschuss für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften entscheidet von Fall zu Fall, ob Geschäfte in Deckung genommen werden können. Darüber hinaus müssen die Abschlüsse auch im Rahmen des von Hermes für das Bestellerland festgelegten Plafonds liegen. Ferner gilt das Prinzip, die Deckungsnehmer am Ausfall zu beteiligen. Im Regelfall beträgt die Selbstbeteiligung des Exporteurs 15% für die wirtschaftlichen Risiken und das Nichtzahlungsrisiko sowie 10% für die politischen Risiken (Länderrisiko). Falls Länder oder Schuldner sich bonitätsmässig verschlechtern, können die Selbstbeteiligungssätze erhöht werden.      Literatur: Hagenmüller, K. F., Der Bankbetrieb, Wiesbaden 1982. Stahr, G., Exportpraxis - Handbuch für den deutschen Exporteur, Hamburg 1982.

Für die im Ausland liegenden wirtschaftlichen und politischen Risiken von Warenlieferungen und Dienstleistungen übernimmt die Bundesrepublik Deutschland ? unter bestimmten Bedingungen ? die Deckung (Hermes-Deckung) in Form von Garantien oder Bürgschaften. Mit der Abwicklung sind die Hermes-Kreditversicherungs-AG (Federführung) und die Treuarbeit beauftragt.



Bundesgarantien im Außenhandel.

siehe   Garantie des Bundes (Hermes-Garantie).

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