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Exportkreditgarantien des Bundes

(sog. Hermes-Deckungen, Deutschland)
1. Charakterisierung und Organisation: Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland (Be­zeichnung bis Mitte 2003: „Ausfuhrgewährleistungen des Bundes”) zugunsten deutscher Exporteure und Kreditinstitute (Finanzierungsinstitute), die in der Praxis als Hermes-Deckungen bezeichnet wer­den, dienen der Absicherung der mit Exportgeschäften verbundenen Käuferrisiken (bestimmte wirt­schaftliche Schadenstatbestände) und Länderrisiken (bestimmte politische Schadenstatbestände). Es gilt das Subsidiaritätsprinzip: Ausfuhrdeckungen, die auf dem privaten Versicherungsmarkt allgemein in derselben Art und in demselben Umfang angeboten werden, sollen nicht als Exportkreditgarantien übernommen werden. Der Bund übernimmt Exportkreditgarantien nur, wenn eine vernünftige Aussicht auf einen schadensfreien Verlauf des Exportgeschäfts besteht. In der Praxis führt dieser Grundsatz zu Deckungsausschlüssen und zu Deckungsbeschränkungen. Die Geschäftsführung hat der Bund einem Mandatar-Konsortium übertragen, welchem die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die Price­waterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angehören. Die Entscheidung über eine Über­nahme von Exportkreditgarantien wird im “Interministeriellen Ausschuss für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften” getroffen.
2. Formen der Exportkreditgarantien des Bundes
(1) Zu unterscheiden sind Exportkreditgarantien, die als Bürgschaften (Hermes-Bürgschaften) und Exportkreditgarantien, die als Garantien (Hermes­Garantien) übernommen werden. (a)   Bürgschaften des Bundes decken Exportgeschäfte mit auslän­dischen Vertragspartnern, die Staaten, Gebietskörperschaften oder vergleichbare Institutionen sind oder wenn diese für das Forderungsrisiko voll haftende Garanten sind. (b)   Garantien des Bundes decken Exportgeschäfte in allen Fällen anderer ausländischer Vertragspartner. Die nachstehenden Deckungs­formen sind entweder Bürgschaften oder Garantien des Bundes.
(2)   Fabrikationsrisikodeckungen des Bundes beziehen sich — vereinfacht ausgedrückt — auf Risiken des Exporteurs bis zum Versand der Ware.
(3)   Ausfuhrdeckungen (Forderungsdeckungen) des Bundes schützen den Exporteur — verein­facht ausgedrückt — gegen die Uneinbringlichkeit der Exportforderung aufgrund politischer oder wirt­schaftlicher Risiken. Inwieweit die Risiken der Liefer-/Versandphase und das   Warenabnahmerisiko in die Ausfuhrdeckungen (Forderungsdeckungen) einbezogen sind bzw. davon ausgeschlossen sind, muss im Einzelfall — auch unter Einbeziehung der vereinbarten   Incoterms-Klausel — geprüft werden. Die Ausfuhrdeckungen sind zu untergliedern in kurzfristige (a)   Einzeldeckung, (b)  Revolvieren­de Einzeldeckung und (c)   Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) sowie  Ausfuhr-Pauschal­Gewährleistung-light (APG-light). Der Bund übernimmt
(4)   Finanzkreditdeckungen für Kredite von Banken und anderen Finanzierungsinstituten an ausländische Schuldner, die an Ausfuhrgeschäfte deut­scher Exporteure gebunden sind.
(5) Neben diesen Regeldeckungsformen übernimmt der Bund Son­derdeckungen, die sich beispielsweise auf Läger im Ausland, auf Bauleistungen im Ausland, auf vom Exporteur zu stellende Garantien (Exporteurgarantien) u.a. beziehen.
3. Gedeckte Risiken und Entgelt:
(1) Der Bund definiert die gedeckten wirtschaftlichen und politischen Risiken aufgeschlüsselt nach übernommenen Garantien oder Bürgschaften sowie nach den weiteren Formen der Exportkreditgarantien. Der Exporteur ist an jedem Ausfall mit einer Selbstbeteiligung be­teiligt, wozu der Bund bestimmte generell gültige Selbstbeteiligungsquoten festgelegt hat, die im Ein­zelfall aber erhöht werden können.
(2) Bei den Entgelten sind zu unterscheiden Bearbeitungsentgelte und sog. Deckungsentgelte. Die Entgelte sind unter verschiedenen Merkmalen gestaffelt, so z.B. nach sieben Länderrisikogruppen, nach verschiedenen Käuferkategorien, nach der Laufzeit der Deckung, nach der Art der im Rahmen des Exportgeschäfts gestellten Sicherheit usw. Siehe auch  Aussenhandelsfinanzierung (Internationale Zahlungs-, Sicherungs- und Finanzierungsin­strumente), mit Literaturangaben. Internetadressen: (AuslandsGeschäftsAbsicherung der BRD) www.agaportal.de, www.exportkredit garantien.de.

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