Abgrenzungsrechnung 
 
ist die Methode zur Ermittlung von Leistungen und Kosten auf der Basis der im Zweikreissystem (Industrie-Kontenrahmen) im Rechnungskreis 1 (Finanzbuchhaltung) in den Klassen 5, 6, 7 erfaßten Erträge und Aufwendungen. 
 
Dazu müssen 
 
(1)	betriebliche von neutralen Aufwendungen und Erträgen getrennt werden, 
(2)	Anderskosten und Andersleistungen neu errechnet werden, 
(3)	Zusatzkosten und Zusatzleistungen hinzugefügt werden. 
 
 
Vorhergehender Fachbegriff: Abgrenzungen | Nächster Fachbegriff: Abgrenzungssammelkonto 
	 
	 
	  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
	 
	 
				
            	
	
             |