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normative Betriebswirtschaftslehre

in sich heterogene Wissenschaftsauffassung, die die Einbeziehung von Werturteilen in betriebswirtschaftliche Aussagen oder die Abgabe von Gestaltungsempfehlungen vorsieht. Im einzelnen ist zwischen einer ethisch-normativen und einer praktisch-normativen Richtung zu unterscheiden. (1) Der ethische Normativismus spielt insbesondere in der älteren Betriebswirtschaftslehre eine Rolle (Johann Friedrich Schär, Heinrich Nicklisch, Rudolf Dietrich; später auch Wilhelm Kalveram). Charakteristisch ist die Auffassung, dass es Aufgabe des Fachs sei, Normen für wirtschaftliches Handeln aus allgemeingültigen ethischen Grundwerten ab- zuleiten und die Wirtschaft in den sich auf diese Weise ergebenden Soll-Zustand zu überführen. So beschreibt z.B. Heinrich Nicklisch den Menschen als geistiges Wesen mit den Grundbedürfnissen nach Erhaltung, Gestaltung und Freiheit. Den Soll-Zustand stellt eine konfliktfreie Betriebsgemeinschaft dar, in der diese Bedürfnisse befriedigt werden können. Insgesamt hat der ethische Normativismus innerhalb der Betriebswirtschaftslehre vergleichsweise geringen Einfluss gehabt.

(2) Ausgangspunkt des praktischen Normativismus ist die intuitiv plausible Vorstellung, dass das Fach der Praxis bei der Bewältigung ihrer Probleme Hilfe zu leisten hat. Dieses Bestreben schlägt sich nieder in Empfehlungen für den (möglichst optimalen) Einsatz der Mittel, die benötigt werden, um die von Betrieben verfolgten Ziele zu erreichen. Eine derartige Vorstellung ist allerdings insofern problematisch, als es sich bei solchen Empfehlungen in Wirklichkeit nur um Informationen über Handlungsmöglichkeiten handeln kann. Irgendwelche Normen werden nicht benötigt. Insofern muss die weitverbreitete Rede von der praktisch-normativen Betriebswirtschaftslehre als fragwürdig gelten (Wertfreiheits- postulat).

Literatur: Nicklisch, H., Der Weg aufwärts! Organisation, Stuttgart 1920. Heinen, E., Grundfragen der entscheidungsorientierten Betriebswirtschaftslehre, München 1976, S. 364 ff.

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