Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Aufwands- und Ertragskonsolidierung



Aufgrund des Einheitsgrundsatzes sind im Rahmen der Erstellung der Konzern-Ge- winn- und Verlustrechnung prinzipiell Aufwendungen und Erträge, die aus Transaktionen von Nonzernunternenmen untereinander resultieren, zu konsolidieren. Innenumsatzer- löse aus Lieferungen und Leistungen werden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet, soweit sie nicht zum Ausweis einer Bestandsänderung oder anderer aktivierter Eigenleistungen führen (§305 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Ebenso sind nach § 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB andere Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen mit den entsprechenden Aufwendungen zu verrechnen, sofern nicht ein Ausweis als andere aktivierte Eigenleistung vorzunehmen ist. Besondere Probleme entstehen bei der Konsolidierung von Beteiligungserträgen, weil ihnen zum einen keine Aufwendungen, sondern Gewinne gegenüberstehen, und weil zum anderen durch die periodenverschobene Ausschüttung der gleiche Gewinn mehrfach zum Ausweis gelangt (bei Gewinnerzielung in der Untergesellschaft, bei Ausschüttung bei der Obergesellschaft). Aus Konzernsicht sind diese Beteiligungserträge im Vorjahr erzielte Gewinne, die weder ausgeschüttet noch einer Rücklage zugeführt worden sind. Sie sind daher in die Position Ergebnisvortrag oder in einen konsolidierungstechnischen Sonderposten umzugliedern. Auf die Verrechnung bzw. Umgliederung der In- nenumsatzerlöse und anderen Erträge kann verzichtet werden, wenn die Beträge für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nur untergeordnete tfedeutung besitzen (§ JO) Abs. 2 HGB).    

Vorhergehender Fachbegriff: Aufwand, neutraler | Nächster Fachbegriff: Aufwands- und Ertragskonto



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Lohn- und Gehaltsstatistik | London Metal Exchange | steering committee

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon