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Auslandsverschuldung

Auslandsverschuldung sind der Nettobestand an Verbindlichkeiten von Gebietsansässigen/eines Landes gegenüber Gebietsfremden/der Übrigen Welt. Die Auslandsverschuldung verringert sich durch Kapitalexporte, sie erhöht sich durch Kapitalimporte. Zurzeit ist Deutschland ein Netto-Auslandsgläubiger, Russland z. B. ein Netto-Auslandsschuldner.

Auslandsverschuldung sind Forderungsrechte des Auslands gegenüber dem Inland. Die Auslandsverschuldung ist vor allem für die Entwicklungsländer in den letzten Jahren zu einem auch international bedeutsamen wirtschaftspolitischen Problem geworden. Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds summierte sich die Brutto-Auslandsverschuldung von insgesamt 111 Entwicklungsländern 1990 auf rd. 1306 Mrd. US-$ (ohne IWF-Kredite, die sich auf knapp 40 Mrd. US-$ beliefen). Die Besorgnis über einen möglichen Zusammenbruch des Weltfinanzsystems ist jedoch weniger auf die Zunahme des Gesamtvolumens als vielmehr auf die starke Konzentration der Auslandsschulden auf wenige Länder (Brasilien, Mexiko, Argentinien, Venezuela, Süd-Korea, Indonesien, Philippinen) zurückzuführen. Diese Länder befinden sich in z.T. ernsten Schuldendienstschwierigkeiten, die ihre Ursache haben können in
•   einer Wirtschaftspolitik, die zu Zahlungsbilanzproblemen führte und die Verschuldungsfähigkeit unterminierte,
•   einer Verschuldung über die Absorptionskapazität hinaus,
•   einer ungeschickt aufgebauten Fristenstruktur, bei der die gleichzeitige Fälligkeit von mehreren Krediten zu Liquiditätsengpässen führt,
•   externen Faktoren (z.B. Anstieg der Zinsen bei Darlehen mit variablem Zinssatz).

Die Überschuldung einzelner Entwicklungsländer macht Umschuldungsaktionen, wie sie bereits in der Vergangenheit durchgeführt wurden, unumgänglich.

Vgl. Auslandsschulden.

Literatur: International Monetary Fund, World Economic Outlook, Washington, D. C. 1991.

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