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Bonds

(engl. Ausdruck für Obligationen, Anleihen, Bankgarantien oder allgemein für festverzinsliche Wertpapiere) John Maynard Keynes verwendet in seinen Dar­stellungen den Ausdruck "Bonds" nur für festverzinsliche Wertpapiere des Staates mit ewiger Laufzeit. Meistens in Verbindung mit der Art der Garantie, z.B. Bid Bond und Tender Bond für Bietungsgarantie. Häufig werden mit dem Begriff „Bond” auch andere finanz- und sicherungsbezogene Instrumente be­zeichnet, z.B. Schuldverschreibungen. Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere im angelsächsischen Sprachraum. Im anglo-amerikanischen Sprachraum ist Bonds die Bezeichnung für Anleihen.



Englische Bezeichnung für Anleihen, Obligationen und Schuldverschreibungen, meist (fest)-verzinsliche Wertpapiere (Rentenwerte), z. B. die staatlichen Treasury Bonds, mit einer Laufzeit von 10 bis 30 Jahren und länger.
Siehe auch: Festverzinsliche Wertpapiere, Obligationen
 

(1) Angelsächsiche Bez. f. Schuldverschreibungen (festverzinsliche Wertpapiere). (2) Bez. f. langfristige Schuldverschreibungen (Kapitalmarktpapiere), im Gegensatz zu Notes. Man unterscheidet u. a. nach Auslandsbonds, Baby Bonds, Government Bonds, Mortgage Bonds, Zero Bonds.

Ein Bond ist ein Wertpapier über eine Forderung mit festem Zinssatz (Obligation). Das deutsche Wort ist Anleihe.

Siehe
>>> Anleihe

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Pfandbrief, festverzinsliches Wertpapier. >Anleihe

1. Festverzinsliches Wertpapier, Anleihe, Schuldverschreibung.
2. Vertragliche Festlegungen, Regelungen usw., z.Bond Garantien.

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