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Schuldverschreibung

Wertpapier, in dem sich der Aussteller zur Zahlung einer bestimmten verzinslichen Geldsumme oder zu einer sonstigen Leistung an den Gläubiger verpflichtet.

Schuldverschreibung ist ein Wertpapier über eine Forderung mit festem Zinssatz (Obligation).

Siehe
>>> Anleihe.

Die Schuldverschreibung, auch Anleihe oder Obligation genannt, ist eine Schuldurkunde, in der sich der Schuldner gegenüber dem Gläubiger zur Zahlung der Schuld und einer laufenden Verzinsung verpflichtet. Die einzelnen Stücke werden als Teilschuldverschreibung, auch Partialobligation genannt, bezeichnet. Die Schuldverschreibungen werden als Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ausgegeben. Die Ausgabe einer Schuldverschreibung ist gegenüber dem Schuldscheindarlehen mit erheblichen Emissionskosten verbunden.

(engl. debenture bond) Schuldverschreibungen sind langfristige Kredite, die am a Kapitalmarkt aufgenommen werden. Sie werden in handelbaren Teilschuldverschreibungen verbrieft (Wertpapier). Die klassischen Formen sind die mittelfristige Obligation und die langfristige Anleihe, die mit einer laufenden Zinszahlung (Zinsen) in Form eines jährlich einzulösenden Kupons (franz. coupon) ausgestattet sind und endfällig getilgt (Tilgung) werden. Die Erscheinungsformen sind jedoch vielfältig, d. h., es bildeten sich auch zahlreiche Mischformen von Wertpapieren heraus, die sowohl Elemente von Forderungspapieren als auch von Beteiligungspapieren aufweisen: Optionsanleihe, Wandelanleihe, Gewinnobligation. Einige solcher Anlageinstrumente sind gesetzlich geregelt (z. B. Wandel und Optionsanleihe), andere Formen sind schon lange bekannt, ohne dass eine gesetzliche Regelung getroffen wurde (z. B. Gewinnobligation, Genussschein), und wieder andere können als Finanzinnovationen (z. B. Aktienanleihe, engl. reverse convertible bond) gelten (Financial Engineering). Typisch ist für alle Formen von Schuldverschreibungen, dass sie überwiegend Nicht Beteiligungscharakter haben. Sie verbriefen nicht wie Beteiligungswertpapiere (z. B. Aktien) Mitgliedschaftsrechte (a Stimmrecht, Teilnahmerecht an der Hauptversammlung u. a.) an einer Gesellschaft, sondern Forderungsrechte entweder in Form einer festen Zahlung oder einer wie auch immer ausgestalteten Teilhabe am Unternehmenserfolg auf schuldrechtlicher Basis.

Auch: Anleihe, Obligation, Bond. Fremdfmanzierungsinstrument zur Beschaffung langfristigen Kapitals von Banken (Eigene Schuldverschreibungen, Pfandbriefe u. a.).

Urkunde, in der sich der Aussteller den Inhabern gegenüber zur Rückzahlung der geliehenen Geldsumme und einer laufenden Verzinsung oder einer sonstigen Leistung verpflichtet. Schuldverschreibungen dürfen grundsätzlich nur mit staatlicher Genehmigung in den Verkehr gebracht werden. Das gleiche gilt für Orderschuldverschreibungen, wenn sie Teile einer Gesamtemission darstellen (Emission).

gemäss § 793 BGB eine Urkunde, in der der Aussteller dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht. Diese Urkunden können grundsätzlich als Inhaber- oder als Orderpapier (Wertpapier) ausgestaltet sein, doch regelt das BGB in §§ 793 ff. nur die Schuldverschreibung auf den Inhaber (Inhaberschuldverschreibung). Der Begriff der Schuldverschreibung ist dabei im Gesetz nicht näher geregelt. I. w. S. können Gegenstand der Leistung sowohl Geld- als auch Sachleistungen sein. Zu den Schuldverschreibungen zählen z. B. Liefer-, Lade- oder Lagerscheine sowie Optionsscheine, die ein Bezugsrecht auf Finanzinstrumente (z. B. Aktien oder Devisen) verbriefen. I. e. S. bezeichnet eine Schuldverschreibung eine Urkunde, durch die eine Aufnahme von Fremdmitteln mittels einer —Anleihe verbrieft wird. Die Leistung des Schuldners besteht in der termingerechten Zahlung der Zinsen und Tilgung des Kapitalbetrages gegenüber dem Gläubiger. Die genaue Ausstattung und die Konditionen einer Anleihe werden vor der Begebung festgelegt. Der Anleihebetrag wird dabei in untereinander gleichberechtigte, marktgängige Stückelungen im Nennbetrag von z. B. 100 DM, 1000 DM, 5000 DM, 10000 DM, 100000 DM oder 250000 DM aufgeteilt, die als Teilschuldverschreibungen bezeichnet werden. Die Begriffe Schuldverschreibung und Anleihe werden häufig auch synonym verwendet. Inhaberpapiere und die durch sie verbrieften Rechte werden durch Einigung und Übergabe übertragen. Durch die Verbriefung in einem Wertpapier kann so der Gläubiger einer Anleihe vorzeitig vor Fälligkeit für sich persönlich das Kreditverhältnis mit dem Schuldner beenden, indem er die Teilschuldverschreibungen an einer Wertpapierbörse oder einem sonstigen Sekundärmarkt einem anderen Gläubiger veräussert.         

Anleihen öffentlicher oder privater Schuldner, die als Industrie-, Kommunalobligationen, Pfandbriefe oder Schatzanweisungen emittiert werden.

Geschäftsgrundlage der Schuldverschreibungen ist die Aufnahme eines langfristigen Darlehens über den anonymen Kapitalmarkt. Die Schuldverschreibungen selbst sind die SchuldUrkund en, in denen sich der Emittent der Anleihe seinen Gläubigern gegenüber zu bestimmten Leistungen verpflichtet, die i. d. R. in der Tilgung des Darlehensbetrages und in der Zahlung fester, an bestimmten Terminen fälliger Nominalzinsen bestehen. In der Praxis werden die Begriffe Anleihe, Obligation und Schuldverschreibungen häufig synonym verwandt. Der verbriefte Anteil am Gesamtbetrag der Anleihe wird als Teilschuldverschreibung oder Partialobligation bezeichnet. Die Schuldverschreibungen gliedern sich je nach Aussteller in die Staats-, Landes und Kommunalanleihen der öffentlichen Hand, in die Pfandbriefe und Kommunalobligationen der Realkreditinstitute und in die Industrieobligationen der privaten Unternehmungen. Als Sicherheiten für die Gläubiger (Obligationäre) dienen bei den öffentlichen Anleihen das Vermögen und die Steuerkraft der öffentlichen Hand, ansonsten werden Schuldverschreibungen durch Grund schulden und Hypotheken besichert, Schuldverschreibungen von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts durch Bürgschaften der öffentlichen Hand.
Schuldverschreibungen werden als Inhaberschuldverschreibungen (SS 793 ff. BGB) oder bei Industrieobligationen auch als Orderschuldverschreibungen (§ 363 HGB) ausgegeben. Voraussetzung für die Emission von Schuldverschreibungen ist die staatliche Genehmigung (SS 795, 808 a BGB), die der Bundesminister der Finanzen im Einvernehmen mit der obersten Wirtschaftsbehörde des Landes, in dem der Emittent seinen Sitz hat, erteilt. Industrieobligationen können mit zusätzlichen Rechten, wie das auf Umtausch der Schuldverschreibungen in Aktien (Wandelschuldverschreibung), auf Bezug von Aktien (Optionsanleihe) oder mit einem an die Dividende gekoppelten Gewinnanspruch (Gewinnschuldverschreibung) ausgestattet sein, womit sie als ursprünglich reines Fremdfinanzierungsinstrument teilweise Eigenkapitalcharakteraufweisen. Die Laufzeiten der Schuldverschreibungen sindverschieden, meist 10-25 Jahre. DieRückzahlung kann nach einem festenTilgungsplan erfolgen, durch Rückzahlung nach Kündigung durch denEmittenten oder durch den Rückkaufan der Börse durch den » Schuldner.



Sammel-Begr. f. verzinsliche Wertpapiere, in denen sich der Aussteller verpflichtet, bei Fälligkeit einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen sowie nach einem bestimmten Modus Zinszahlungen zu leisten. Sie dienen i. d. R. der langfristigen Fremdfinanzierung größeren Umfangs und verbriefen die Forderungsrechte der Gläubiger. Sie können sowohl von staatlichen Stellen als auch von Banken (Bankschuldverschreibungen, Pfandbriefe) und Industrieunternehmen emittiert werden. Sie werden auch als Anleihen oder Obligationen bezeichnet (dies trifft sowohl für eine Gesamtemission als auch für deren „Stücke", die Teilschuldverschreibungen zu). Fungible Sch. können an Wertpapierbörsen gehandelt werden; sie werden als börsenfähige Sch. auch Effekten genannt.

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