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Fremdfinanzierung

Unter Fremdfinanzierung versteht man die Beschaffung finanzieller Mittel in Form von Fremdkapital, z. B. Anleihen, Banken- und Lieferantenkredite (Kredite) oder auch Kundenanzahlungen. Sie besteht in der Beschaffung finanzieller Mittel in Form von Fremdkapital.
Die Fremdfinanzierung ist im Gegensatz zur Eigenfinanzierung eine Finanzierung durch Fremdkapital. Sie kann sowohl Außenfinanzierung als auch Innenfinanzierung sein. Einmal wird der Unternehmung neues Fremdkapital im Wege der Kreditfinanzierung durch die Gläubiger zugeführt, zum anderen wird der Unternehmung von innen über die Rückstellungsfinanzierung neues Fremdkapital bereitgestellt.

Unter Fremdfinanzierung versteht man die Zuführung von Kapital, sofern den Kapitalgebern eine Gläubigerstellung gegenüber dem Unternehmen eingeräumt ird. Die Fremdfinanzierung begründet i. d. R. eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber den Kapitalgebern, das Kapital steht also nur befristet zur Verfügung.

Arten der Fremdfinanzierung: Externe Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung): den Unternehmen werden liquide Mittel durch einen speziellen Finanzierungsakt zugeführt.

Interne Fremdfinanzierung: den Unternehmen fließen im Rahmen des betrieblichen Umsatzprozesses liquide Mittel zu, die Aufwandsäquivalente darstellen, so daß für die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen Rückstellungen gebildet werden. Die langfristige Fremdfinanzierung dient vor allem der Finanzierung des Anlagevermögens.
Nach Instrumenten und Kapitalgebern lassen sich unterscheiden: Darlehensfinanzierung durch Kreditinstitute, Finanzierung mittels Schuldscheindarlehen durch institutionelle Anleger (vorwiegend Versicherungsgesellschaften), Anleihefinanzierung durch private und institutionelle Kapitalanleger über den Kapitalmarkt und im weiteren Sinne auch Leasing. Die wichtigsten Instrumente der kurzfristigen Fremdfinanzierung sind der Kontokorrentkredit und der Diskontkredit der Banken sowie der Lieferantenkredit und Kundenanzahlungen.

Zielsetzungen der Fremdfinanzierung:
1. Erhöhung der Finanzierungsmittel zur Durchführung neuer Investitionen, deren Verzinsung über dem Fremdkapitalkostensatz hegt.
2. Substitution von Eigenkapital, solange die marginalen Fremdkapitalkosten unter den marginalen Eigenkapitalkosten hegen. Beide Zielsetzungen sollen (langfristig) die Rentabilität des Eigenkapitals verbessern. Die Erhöhung der Eigenkapitalrentabilität durch Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital bezeichnet man als LeverageEffekt. Dieser Effekt kehrt sich um (Leverage-Risiko, vgl. Finanzierungsstruktur), wenn die Gesamtkapitalrentabilität geringer ist als der Fremdkapitalkostensatz.

Die Fremdfinanzierung wird manchmal auch genannt: Fremdkapitalfinanzierung, Kreditfinanzierung, Gläubigerfinanzierung. Sie ist eine Form der Aussenfinanzierung. Finanzierung mittels Zuführung von Fremdkapital, Fremdmitteln aller Art, d.h. Forderungsrechte bzw. Gläubigerrechte beinhaltendem Kapital, kurz-, mittel- und langfristig zur Verfügung gestelltes Kapital.

Die Fremdfinanzierung kann im Rahmen der Aussenfinanzierung oder der Innenfinanzierung erfolgen, wobei hier vor allem an die Finanzierung aus Pensionsrückstellungen zu denken ist. Im engeren Sinne verkörpert Fremdfinanzierung immer Aussenfinanzierung. Die so definierte Fremdfinanzierung zeichnet sich dadurch aus, dass einem Betrieb Kapital durch Gläubiger zugeführt wird, das ihm für eine begrenzte Zeit zur Verfügung steht. Der Kapitalgeber erlangt durch die Kapitalzuführung kein Eigentum am Betrieb, sondern ist mit ihm schuldrechtlich verbunden. Nach der Herkunft des Fremdkapitals lässt sich unterscheiden zwischen Finanzkrediten und über den Leistungsprozess zustande gekommene Krediten. Zu den Finanzkrediten zählen die Kredite, die von Kreditinstituten gewährt werden (Kontokorrentkredit, Diskontkredit, Akzeptkredit, Lombardkredit, Darlehen). Ausserdem rechnet man Kredite aus dem Nichtbankensektor (Darlehen, Schuldscheindarlehen, Obligationen) und solche aus Förderungsprogrammen (z. B. ERP-Kredite) dazu. Über den Leistungsprozess zustande gekommene Kredite sind der Lieferantenkredit in Form einer Kaufpreisstundung und der Kundenkredit durch Leistung einer Anzahlung. Ob es besser ist, mit Eigenkapital oder mit Fremdkapital zu finanzieren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Allgemein ist gegen die Fremdfinanzierung einzuwenden, dass i. d. R. zu von vornherein vereinbarten Zeitpunkten Zins- und Tilgungsleistungen, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des Betriebes, zu erbringen sind, dass die Fremdfinanzierung mit der Gewährung schuld- oder sachenrechtlicher Kreditsicherheiten verbunden sein kann und dass die Fremdkapitalgeber kein Verlustrisiko tragen, es sei denn, dass beim Zusammenbruch von Betrieben die Sicherheiten und die noch vorhandenen Vermögenswerte nicht mehr zu einer Befriedigung ihrer Ansprüche ausreichen. Für die Fremdfinanzierung spricht vor allem, dass der Kapitalgeber keinen Einfluss auf die Geschäftsführung hat, dass sich folglich auch die Stimmrechtsrelationen nicht verändern, dass Fremdkapitalgeber nicht an den stillen Rücklagen und auch nicht am Erfolg - mit Ausnahme der Gewinnschuldverschreibungen und der sich in Abhängigkeit vom Gewinn verzinsenden partiarischen Darlehen - beteiligt sind, dass mit Hilfe von Fremdkapital leichter eine Anpassung an schwankende Kapitalbedarfssituationen möglich ist als mit Eigenkapital, dass Fremdkapitalzinsen im Unterschied zu Eigenkapitalzinsen steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, und dass die Aufnahme von Fremdkapital zu einer Verbesserung der Eigenkapitalverzinsung führt, wenn die damit erzielten Erträge im Betrieb grösser als die durch die Zinsbelastungen verursachten Aufwendungen (Leverage-Effekt) sind.

Aufgabe der Fremdfinanzierung ist die Deckung eines Kapitalbedarfs durch Fremdkapital im Rahmen der Außen- oder/und Innenfinanzierung.
(1) Bei der Außenfinanzierung mit Fremdkapital (Kreditfinanzierung) sind die Kapitalgeber Gläubiger der Unternehmung. Dies bedingt, daß mit der Kapitalhingabe i. d. R. im Gegensatz zum Eigenkapital
* das Fremdkapital keine Haftungsfunktion hat (Gläubigerstellung); ein Vermögensanspruch besteht lediglich in nomineller Höhe der Gläubigerforderung;
* das Nutzungsentgelt erfolgsunabhängig anfällt (evtl. variable Verzinsung: Floating Rate Notes, Floating CD), was u. U. zu einer starken Liquiditätsbelastung führen kann;
* die Zinsen steuerlich absetzbar (Aufwand) sind (Ausnahme: § 8, Ziff. 1 GewStG);
* die Kapitalüberlassungsdauer i. d. R. (Ausnahme: Perpetual Floater) zeitlich ex ante begrenzt ist (in bestimmten Situationen u. U. vorfristige Rückzahlungsverpflichtung mit entsprechender Liquiditätsbelastung);
* i. d. R. keine oder geringere Informations- und/oder Mitspracherechte gegeben sind, was nur einen mittelbaren Einfluß auf die Unternehmensführung erlaubt.

Hier eine Liste der Arten der Fremdfinanzierung unter Fristigkeitsaspekten:
(a) Kurzfristige Kreditfinanzierung (bis zu einem Jahr):
* Kundenanzahlung,
* Lieferantenkredit,
* Bankkredit ( Kontokorrent, Diskont-, Akzept-, Aval-, Rembourskredit-, Lombardkredit),
* Industrie-Clearing,
* Commercial papers (US-CP, Euro-CP),
* Euronotes,
* Steuerschulden und sonstige Kredite.
Kreditsubstitute kurzfristiger Art sind u. a. Factoring und Forfaitierung.

(b) Langfristige Kreditfinanzierung:
* langfristiger Bankkredit (Bankdarlehen),
* Anleihe (Industrieobligation, Pfandbriefe, Bankschuldverschreibungen, Kommunalobligationen, Anleihen der öffentlichen Hand),
* Schuldscheindarlehen.
Zu den Kreditsubstituten langfristiger Art zählen u. a. Leasing und Franchising.

Arten des Kreditkapitals sind der Handelskredit in Form des Warenkredits (Lieferantenkredit, Kundenanzahlung) und der reine Geldkredit (z. B. Kontokorrentkredit, Wechseldiskontkredit, Rembourskredit, Darlehen, Schuldscheindarlehen, Commercial Papers, Euronotes etc).

Das Gegenstück zur Fremdfinanzierung ist die Eigenfinanzierung oder auch die Beteiligungsfinanzierung.

Literatur:
Vormbaum, H., Finanzierung der Betriebe, 8. Aufl., Wiesbaden, S. 277ff.
Wöhe, Bilstein, Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München, S. 127 ff.






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