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Eigenfinanzierung

Unternehmen erhält neues Eigenkapital durch Erhöhung bestehender Einlagen von außen (Einlagen-oder Beteiligungsfinanzierung) und durch Selbstfinanzierung aus Gewinnen von innen (Gewinnthesaurierung). Beteiligung, Finanzierung. Gegensatz
Fremdfinanzierung.

Der Eigenfinanzierung werden sämtliche Finanzierungsvorgänge zugeordnet, die darauf ausgerichtet sind, Unternehmen zusätzliches Eigenkapital bereitzustellen. Die Eigenfinanzierung kann über den Weg der Außen- und der Innenfinanzierung erfolgen.

Unter Eigenfinanzierung versteht man die Einbringung und Bereitstellung von Geldmitteln durch die Inhaber und Eigentümer eines Unternehmens. Dafür erhalten sie z.B. Beteiligungstitel wie eine Aktie.

Finanzierung mit Eigenkapital, z. B. Grundkapital der AG und KGaA, Stammeinlage der GmbH, Kapitaleinlage des/der Kommanditisten und Kommanditkapital, Kapitaleinlage des Kaufmanns bei Einzelfirma bzw. der Gesellschafter bei OHG.

Hinzu kommen der Rechtsform entsprechend gesetzliche und freiwillige Rücklagen sowie ggf. stille Reserven und Rückgriffskapital (einrufbares Eigenkapital).


siehe auch:

>>> Selbstfinanzierung,
>>> Fremdfinanzierung,
>>> Innenfinanzierung,
>>> Außenfinanzierung
>>> Finanzierung.

Die Eigenfinanzierung ist im Gegensatz zur Fremdfinanzierung eine Finanzierung durch Eigenkapital. Sie kann sowohl Außenfinanzierung als auch Innenfinanzierung sein. Einmal wird der Unternehmung von außen neues Eigenkapital im Wege der Beteiligungsfinanzierung von den Gesellschaftern oder dem Einzelunternehmer zugeführt, zum anderen wird der Unternehmung von innen über die Selbstfinanzierung neues Eigenkapital bereitgestellt.

(engl. self financing) Unter Eigenfinanzierung sind alle Maßnahmen der Finanzierung durch Eigenkapital zu verstehen. Dabei können als Arten unterschieden werden: 1. Beteiligungsfinanzierung (Beteiligung) und Finanzierung durch Einlagen; 2. Finanzierung durch Gewinneinbehaltung ( Selbstfinanzierung).

Die Beteiligungsfinanzierung und Finanzierung durch Einlagen führen dein Unternehmen durch Finanzierungsakte wie Kapitalerhöhungen neues Eigenkapital von außen zu. Die Selbstfinanzierung erhöht das Eigenkapital langfristig durch den Verzicht auf die Ausschüttung von erwirtschafteten Gewinnen (Gewinnausschüttung) und Zuführung von Gewinnen oder Gewinnanteilen zu den 4 Rücklagen (offene Selbstfinanzierung). Bei der stillen Selbstfinanzierung erscheinen erwirtschaftete ökonomische Gewinne nicht im 4 Rechnungswesen. Dies kann durch Vorschriften der Rechnungslegung (z. B. Vorsichtsprinzip) erzwungen oder durch willkürliche Ausnutzung von Bilanzierungsspielräumen ermöglicht werden (stille Reserven). Im Fall der willkürlichen Bildung sind die stillen Reserven als Bilanzinstrument zu verstehen. Da die gebildeten stillen Reserven im Rechnungswesen nicht erscheinen, können sie auch nicht ausgeschüttet werden und führen hierdurch zwangsläufig zu einer Selbstfinanzierung. Diese ist allerdings auch im Rechnungswesen nicht sichtbar, d. h., das bilanzielle Eigenkapital wird durch sie nicht erhöht. Bei analoger Anwendung der steuerlichen Bilanzierungs und Gewinnermittlungsvorschriften führt die Bildung stiller Reserven auch zur Vermeidung der Besteuerung bis zur Auflösung der stillen Reserven (Steuerstundungseffekt).

Als Eigenfinanzierung bezeichnet man die Erhöhungdes Eigenkapitals eines Unternehmens durch Einlagen der Unternehmenseigner (Beteiligungsfinanzierung) oder aus dem Gewinn des Unternehmens (Selbstfinanzierung). Jede Eigenfinanzierungsmaßnahmeerhöht das Eigenkapital des Unternehmens, d. h. die Differenz aus dembewerteten Vermögen des Unternehmens und seinen Verbindlichkeiten.

Auch: Eigenkapital-, Eigenmittelfinanzierung. Finanzierung einer Bank u.a. Unternehmung durch Eigenkapital, entweder als Aussenfinanzie- rung (Beteiligungsfinanzierung) oder aus der Bank bzw. Unternehmung selbst heraus (Innen-, Selbstfinanzierung).

Zuführung von Eigenkapital in einem Unternehmen entweder von aussen (Aussenfinanzierung) oder "von innen", d.h. aus dem betrieblichen Umsatzprozess (Innenfinanzierung). Um eine Eigenfinanzierung in Form der Einlagen- oder Beteiligungsfinanzierung handelt es sich, wenn einem Unternehmen durch den Eigentümer (Einzelunternehmer), durch die Miteigentümer (Gesellschafter von Personengesellschaften) oder durch die Anteilseigner (z.B. Aktionäre, GmbH-Gesell- schafter) Eigenkapital von aussen zugeführt wird. Die Zuführung kann entweder aus dem privaten Bereich (Haushalt) oder aus einem Betriebsvermögen (z.B. Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einem anderen Betrieb) erfolgen. Die Anteilseigner der Kapitalgesellschaft werden im Gegensatz zu den Gesellschaftern der Personengesellschaft nicht Miteigentümer des Betriebes. Eigentümer ist allein die juristische Person. Sie allein haftet mit ihrem Betriebsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Anteilseigner werden aufgrund des von ihnen übernommenen Risikos des Verlustes oder der Ertragslosigkeit ihrer Anteile als "wirtschaftliche Eigentümer der Gesellschaft" bezeichnet. Die wichtigste Form der Eigenfinanzierung aus dem betrieblichen Umsatzprozess ist die Selbstfinanzierung, d.h. die Finanzierung aus Gewinnen, die nicht ausgeschüttet, sondern auf Rücklagekonten überführt werden.                 Literatur: Wöhe, G./Bilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 35 ff.

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