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ehernes Lohngesetz

von Ferdinand Lassalle so bezeichnet und mit der Existenzminimumtheorie des Lohnes von David Ricardo identisch (Lohntheorie).

von Ferdinand LASSALLE so bezeichnete Lohntheorie des späten 18. und frühen 19. Jh., deren wichtigster Vertreter David RICARDO war. Die ausschließlich auf den Reaktionen des Arbeitsangebots beruhende Existenzminimumtheorie des Lohnes besagt, dass der Lohn auf lange Sicht nicht entscheidend über das -.s Existenzminimum angehoben werden kann. Maßgebend ist dabei nicht das physische Existenzminimum (wie bei Robert Jacques TURGOT), sondern das konventionelle Existenzminimum. Da sich die Vorstellungen über das konventionelle Existenzminimum im Zeitablauf durch steigende Konsumansprüche ändern, beinhaltet das eherne Lohngesetz nicht die Aussage, das Lohneinkommen könne überhaupt nicht ansteigen. Die Annahmen dieser Theorie über das langfristige Arbeitskräfteangebot begründen sich v.a. auf die Bevölkerungslehre von Thomas MALTHUS, der das Bevölkerungswachstum durch den knappen Nahrungsspielraum begrenzt sah, was zur Folge habe, dass die Mehrheit der Bevölkerung zu einem Leben nahe dem Existenzminimum verurteilt sei. Gelänge es den Arbeitem, den kurzfristigen Marktlohn über das Existenzminimum anzuheben, so würde sich die Kinderzahl der Arbeiterfamilien erhöhen, was langfristig einer Erhöhung des Arbeitsangebots gleichkäme. Der Lohn würde wieder auf seine ursprüngliche Höhe zurückfallen (natürlicher Lohn). Bei einem Marktlohn unterhalb des Existenzminimums wäre mit einer umgekehrten Reaktion des Arbeitsangebotes zu rechnen (spätere Eheschließungen, weniger Kinder usw.). Langfristig wird also ein vollkommen elastisches Arbeitsangebot unterstellt. Die Aussagen dieser Theorie waren in Anbetracht der wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten der damaligen Zeit nicht unrealistisch. In den heutigen Industrienationen bietet anstelle des Existenzminimums eher der volkswirtschaftliche Produktivitätsfortschritt eine Erklärung für die Entwicklung des langfristigen - Reallohns. Die Kritik des ehernen Lohngesetzes bezieht sich v.a. auf den außerordentlich langfristigen Charakter der Theorie, die Vernachlässigung der Nachfrageseite, den unklaren Begriff des konventionellen Existenzminimums und die Gültigkeit der MALTHUSschen Bevölkerungslehre. Literatur: Blaug, M. (1971/75)

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