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Grenzen der Zuschlagskalkulation

Absolute Grenzen der Zuschlagskalkulation: Die Zuschlagskalkulation basiert darauf, daß die Einzelkosten dem Kostenträger direkt zugerechnet werden, während die Gemeinkosten nur über geeignete Schlüssel (meist Einzelkosten oder Fertigungszeiten) verteilt werden. Dabei wird gewissermaßen eine Proportionalität zwischen der Bezugsbasis und den Gemeinkosten unterstellt, die sich aber in vielen Fällen nicht rechtfertigen läßt. Je geringer daher die Zahl der Zuschlagsbasen ist, desto enger werden auch die absoluten Grenzen der Zuschlagskalkulation. Deshalb weist die summarische Zuschlagskalkulation, die nur eine einzige Basis verwendet, die größten Ungenauigkeiten dieser Kalkulationsverfahren auf. Differenzierende Zuschlagskalkulation und Kostenstellenrechnung können durch die Verwendung mehrerer Bezugsgrößen vielen Ungenauigkeiten der summarischen Methode ausweichen und zu befriedigenden Ergebnissen in der Kalkulation kommen. Relative Grenzen der Zuschlagskalkulation: Im Gegensatz zu den absoluten Grenzen werden die relativen Grenzen, d.h. die theoretisch zwar mögliche, wirtschaftlich aber nicht vertretbare genaue Zurechnung der Gemeinkosten, mit steigendem Differenzierungsgrad der Kalkulationsformen immer enger. Entscheidend ist hier, wie viele Kostenarten zu wie vielen Basen in Bezug gesetzt werden. Gerade aus ökonomischen Gründen werden manche Betriebe deshalb eher die summarisch oder eine nur wenig differenzierte Zuschlagskalkulation verwenden, sofern diese befriedigende Ergebnisse verspricht und den Eigenarten des Betriebes Rechnung trägt (Grenzen der Nachkalkulation).

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