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Rüstungsgüterexport

Ausfuhr von Rüstungsgütern des militärischen Bedarfs und ein Bestandteil des —Aussenhandels. Sie wird in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und in politischen Grundsatzerklärungen der Bundesregierung geregelt und definiert. Für den Export von Kriegswaffen gilt das Kriegswaffenkontrollgesetz vom 20.4. 1961 (BGBl I, S. 444), das die Ausfuhr von Kriegswaffen, die in der sog. Kriegswaffenliste definiert sind (zuletzt durch die 54. VO zur Änderung der Ausfuhrliste vom 6. 11. 1984, diese geändert durch die 55. VO vom 4. 10. 1985), genehmigungspflichtig macht. Die Genehmigungsbefugnis hierfür wurde auf den Bundesminister für Wirtschaft delegiert. Über den Export von sonstigen Rüstungsgütern (auch Anlagen und Unterlagen zur Herstellung von Kriegsgerät) entscheidet nach dem Aussenwirtschaftsrecht (Aussenwirtschaftsgesetz, Aussenwirtschaftsverordnung) das —Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Nach den Grundsatzerklärungen der Bundesregierung seit 1982 erfuhr die prinzipiell restriktive deutsche Rüstungsexportpolitik manche Erleichterung und sollte sich in erster Linie an der "Verteidigungskraft des Bündnisses" orientieren. Mit weitem Abstand bestreiten seit Jahrzehnten die USA und die UdSSR den Hauptanteil des Rüstungsgüterexportes in der Welt. Der erst in den 60er Jahren angelaufene, jährlich stark schwankende statistisch erfasste Kriegswaffenexport der Bundesrepublik Deutschland machte grundsätzlich nur Bruchteile vom gesamten deutschen Warenexport aus (Tiefstand 1973: 0,09%, Höchststand 1968: 0,59%). Von 1975 bis 1979 wurden Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen im Wert von insgesamt 7,9 Mrd. DM erteilt, von denen nach offiziellen Angaben 57,5% auf NATO-Länder entfielen, 4,6% auf NATO-gleichgestellte Länder und 37,9% auf andere Staaten. Zwei Drittel aller Entwicklungsländer erhielten Rüstungsgüter, Know how sowie Militärhilfe aus der Bundesrepublik Deutschland. Exportchancen eröffneten sich deutschen Rüstungsgütern seit Beginn der 80er Jahre reichlich und sorgten teilweise für Auftragskontinuität und für Wachstum in den Rüstungsbranchen. Zahlreiche kleine und mittlere Länder importierten deutsches RüstungsKnow how, und die Lizenzfabriken waren dadurch ihrerseits im Stande, selbst einzelne Rüstungsgüter zu exportieren. Mit Rüstungsgüterexporten/-importen waren und sind politische, wirtschaftliche und soziale Ziele und Implikationen (Militärökonomik) verbunden. Die Frage, ob wachsender Rüstungsexport künftig auch einen Beschäftigungszuwachs gewährleistet, ist neuerdings umstritten.          Literatur: Boelcke, W A., Waffenexport, in: Kirchhoff, G. (Hrsg.), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik, Regensburg 1986, S. 1065 ff.

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