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Schwarzmarkt

Bezeichnung für jene Handelstätigkeit, die bei staatlicher Kontingentierung, Bewirtschaftung (z.B. Devisenbewirtschaftung) oder Rationierung der Märkte außerhalb dieser staatlichen Überwachung und Regulierung illegal der Bedarfsdeckung dient. Meist werden am Schwarzmarkt wesentlich höhere Preise als die offiziell festgesetzten berechnet, da sich der Schwarzmarkt nach dem Gesetz des Angebots und der Nachfrage richtet. Siehe auch Rationierung.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Nichtoffizeller Warenmarkt.

Die Preisbildung wird durch einen hohen Geldüberhang geprägt, der auf einem unzureichenden Angebot beruht. Als Schwarzmarktgeld wird entweder die Inlandswährung, eine Devisenwährung oder ein Handelsgut mit Tauschfunktion benutzt z.B. in Deutschland nach Kriegsende 1945 Zigaretten. \'Markt.

(schwarzer Markt) illegale Transaktionen ausserhalb des behördlich geregelten "offiziellen" Marktes. Das Entstehen von Schwarzmärkten ist die zwangsläufige Folge von Massnahmen der Rationierung. Der Schwarzmarktpreis stellt häufig ein Indiz für den tatsächlichen Knappheitspreis dar, der entsprechend über dem administrativ fixierten Höchstpreis liegt; dies gilt nicht zuletzt für den illegalen Handel mit Devisen (Devisenbewirtschaftung). Der Fall, dass unter dem legalen Preis gehandelt wird (bei Schmuggel oder Schleichhandel), zählt i. w. S. ebenfalls zum schwarzen Markt. In Zentralverwaltungswirtschaften dienen schwarze Märkte i. d. R. dazu, die Starrheiten und Fehler der -zentralen Planung auszugleichen.    

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