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soziale Frage

(Arbeiterfrage) enger gefasst als —Pauperismus konzentriert sich die soziale Frage allein auf die sozialen Verhältnisse der abhängigen. Lohnarbeiter und ihrer Familien. Kirche (Bischof v. Ketteler, Die Arbeiterfrage und das Christentum, 1864), Wissenschaft (Verein für Socialpolitik 1872, Kathedersozialismus) und letztlich der Staat (Bismarcksche Sozialgesetzgebung der 1880er Jahre) bemühen sich über Jahrzehnte, die vorn Liberalismus zunächst geleugnete, als Übergangserscheinung verharmloste soziale Frage einer zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. Diese Lösung sollte auch für die Wandlung des revolutionären zum evolutionären Sozialismus entscheidend sein. Eine erste soziale Schutzgesetzgebung beginnt in Deutschland mit einem Kinderarbeitsverbot 1839, es folgen das Truck-Verbot (Bezahlung in Waren), Nachtarbeitsverbote für Frauen und zahlreiche weitere punktuelle Eingriffe. Die Versorgungsfragen im Falle von Krankheit, Invalidität und Alter bleiben zunächst privater Initiative überlassen (erste Betriebskrankenkasse der Fa. Krupp, Essen 1836). Eine Lohnhöhe, die kaum das Existenzminimum sichert, Mitarbeit von Frau und Kindern, ärmste Wohn- und Lebensverhältnisse bestimmen für Jahre die Situation der Arbeiterfamilie. Mit der obligatorischen Fabrikinspektion von 1878 beginnt der Staat sich intensiver um die Arbeitsverhältnisse zu kümmern; umfassende Regelungen kommen mit der Einführung einer zu diesem Zeitpunkt einmaligen und beispielhaften Sozialversicherung in den 1880er Jahren. 1891 wird erneut der Arbeitsschutz aufgegriffen. Die seit den 1860er Jahren entstandenen Gewerkschaften können in den 1890er Jahren erstmals Tarifabschlüsse erreichen. Mit steigendem Reallohn und Verbesserung der Existenzsicherung, mit Schutzgesetzen und deren wirksamer Kontrolle verschwinden die Missstände aus der Zeit der Frühindustrialisierung.                     Literatur: Seidel, E, Die soziale Frage in der deutschen Geschichte, Wiesbaden 1964. Lampert, H., Lehrbuch der Sozialpolitik, 2. Aufl., Berlin u. a. 1991.

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