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Swap-Abkommen

bilaterale Kreditvereinbarungen zwischen Zentralbanken, die sich für bestimmte Zeit gegenseitig Swaplinien einräumen. Innerhalb dieser Kreditlinien wird der kreditnehmenden Zentralbank Kredit in der Landeswährung der kreditgebenden Zentralbank zur Verfügung gestellt.

bilaterale Vereinbarungen zwischen Zentralbanken, in denen sie sich verpflichten, einander sehr kurzfristige Devisenkredite (meist mit dreimonatiger Laufzeit) durch die gegenseitige Zurverfügungstellung ihrer (konvertiblen) Währung zu geben, wobei gleichzeitig die Rückzahlung per Termin und der Rückkaufkurs (meist der gleiche Wechselkurs wie bei dem Kassageschäft) geregelt werden (Interventionspolitik). Die Technik der Swapabkommen ist dem Swapgeschäft der Banken entlehnt (—Devisenterminmarkt). Von besonderer Bedeutung ist das bilaterale Swapnetz des Federal Reserve System mit einem Dutzend Zentralbanken und der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Weitere Swapabkommen der an der BIZ beteiligten Notenbanken sind als Basler Abkommen bekannt geworden, das vornehmlich der Stützung des Pfund Sterling in den 60er Jahren diente. Dreimonatige revolvierende Swapabkommen sind auch das technische Instrument bei der temporären Übertragung eines Teils der nationalen Währungsreserven der Mitgliedsländer des Europäischen Währungssystems an den Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit.   

Mit S. verpflichten sich Zentralbanken bilateral zur Gewährung kurzfristiger Devisenkredite; durch die gegenseitige Zurverfügungstellung ihrer eigenen — konvertierbaren — Währung. Dabei wird gleichzeitig der Rückzahlungstermin (meist nach drei Monaten) und der Rückkaufkurs (i. d. R. ist dies der Wechselkurs des Kassageschäfts) vereinbart.

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