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Versicherungsverbände

Innerhalb der Versicherungswirtschaft besteht eine starke verbandsmässige Verflechtung der Versicherungsunternehmen im Rahmen der überbetrieblichen Kooperation. Die Aufgabenbereiche der Verbände erstrecken sich auf die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde, die Erarbeitung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarif ierungsgrundlagen, die Schadendatenerfassung und -analyse, auf Schadenverhütungsaktivitäten, Branchenwerbung sowie die allgemeine Interessenvertretung. Untergliedert nach Sparten und Versicherungszweigen gibt es neben dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft den Verband. der Lebensversicherungsunternehmen, Verband der privaten Krankenversicherung, Verband der Sachversicherer, Deutschen Transport-Versicherungs-Verband, Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer (HUK-Verband) sowie die Verbände öffentlicher Versicherungsanstalten in Deutschland. Die Tarifverhandlungen führt der Arbeitgeberverband der Versicherungswirtschaft. Darüber hinaus bestehen Vereinigungen der Absatzmittler (z. B. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute).

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