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Zahlstelle

 
   
Siehe Investmentgesellschaft

1. Ort, der für die Begleichung einer Schuld (Verbindlichkeit), die Einlösung eines Schuldtitels, vor allem bei einer Verbindlichkeit aus einem Wechsel, vereinbart wird. Weist ein Wechsel einen derartigen Zahlstellenvermerk auf, ist er an diesem Ort, nicht wie ansonsten üblich, am Wohn- oder Geschäftsort des Bezogenen zu präsentieren; allerdings können Letztere mit der Zahlstelle übereinstimmen. I. Ggs. z. Domizil wird von Zahlstelle gesprochen, wenn der Wechselschuldner gleichzeitig an dem Ort wohnen kann, der als Zahlstelle benannt ist, wogegen beim Domizil der Einlösungsort nicht am Wohnort des Bezogenen ist.
2. Bank - meist an einem Bankplatz -, bei der ein gezogener Wechsel zahlbar gestellt ist (Zahlstellen-, Domizilvermerk, Zahlstellenwechsel). Dadurch wird die Einlösung vereinfacht, Einzugsgebühren (Inkassospesen) gespart und vermieden, dass ein Wechsel bereits zu Protestgeht, wenn der Bezogene bei seiner Präsentation zufällignicht angetroffen wird.
3. Funktion von Banken im Effektengeschäft als Zahl- und Hinterlegungssteile (Zahlstellengeschäft).
 

 

 

 

 
   

 

 
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