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Überstundenquote der Vertriebsmitarbeiter

(in %)
Die Überstundenquote gibt den Anteil der Überstunden an der insgesamt geleisteten Arbeitszeit der Vertriebsmitarbeiter an.
Beispiel
In einem Unternehmen werden in einem Monat
5. 000 Arbeitsstunden ge­leistet. Darunter fallen auch 500 geleistete Überstunden. Die Überstunden­quote beträgt folglich 10 %.

Überstundenquote der Vertriebsmitarbeiter
Quelle
· Die Anzahl der Überstunden und der gesamten Arbeitsstunden halten die Personalabteilung und/oder die Lohnbuchhaltung bereit.
· Um tatsächlich nur die erfolgschmälernden Überstunden in die Kenn­zahl einzurechnen, dürfen nur diejenigen Überstunden herangezogen werden, die tatsächlich mit Kosten verbunden sind. Überstunden leiten­der Angestellter, die nicht entlohnt werden und damit keinen Kostenfak­tor darstellen, bleiben beispielsweise außen vor.

Überstundenquote der Vertriebsmitarbeiter



Interpretation
· Arbeitsstunden, die über die tarif- oder individualvertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, werden zumeist - neben der normalen Bezah­lung - mit Zuschlägen entlohnt. So führt eine hohe Überstundenquote häufig auch zu erheblichen Zusatzkosten.
· Die Kennzahl ist insbesondere interessant im Vergleich zwischen
- Zeiteinheiten,
- Abteilungen und/oder
- einzelnen Mitarbeitern.
Maßnahmen zur Beeinflussung
· Ist die Überstundenquote gestiegen, hat der Anteil der Überstunden an der gesamten Arbeitszeit zugenommen. Dies sollte zum Anlass genom­men werden zu überprüfen, ob die geleisteten Überstunden tatsächlich begründet und damit notwendig waren.
· Eine effektivere Arbeitszeiteinteilung führt im Regelfall auch zur Ver­minderung der Überstunden. Vor diesem Hintergrund können eine fach­liche Schulung sowie einer Vermittlung von Know-How in Zeitmana­gement geboten sein.
· Gegebenenfalls muss eine hohe Überstundenquote zum Anlass genom­men werden, über Neueinstellungen, zum Beispiel von Teilzeitkräften, und/oder Outsourcing an externe Dienstleister nachzudenken.
Grenzen
Eine hohe bzw. gestiegene Überstundenquote muss unter bestimmten Um­ständen akzeptiert werden, ohne dass man entsprechende Gegenmaßnah­men einleitet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn nur für kurze Zeit Ka­pazitätsspitzen erreicht werden, die danach wieder abfallen, und/oder die zukünftige Auftragslage nur schwerlich zu schätzen ist.

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