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Abverkaufsquote

(in %)
Die Abverkaufsquote gibt an, welcher Anteil der eingekauften bzw. bevor­rateten Ware auch tatsächlich am Markt abgesetzt werden.

Abverkaufsquote

Beispiel
Im Zuge seines Aktionssortiments beschafft ein Discounter 300.000 Pflan­zen. Von diesen werden 240.000 abverkauft. Die Abverkaufsquote beläuft sich auf 80 %.

Abverkaufsquote

Quelle
Die Abverkaufsquote lässt sich dem Warenwirtschaftssystem entnehmen. Fehlt ein solches, muss eine Teilinventur mit entsprechendem Aufwand durchgeführt werden.
Interpretation
Der Abverkaufsquote kommt bei Aktionen (temporäres Sortiment) sowie bei neu gelisteten Produkten hohe Bedeutung zu. Beim Standardsortiment spielt diese Kennzahl hingegen eine nachgeordnete Rolle.
Maßnahmen zur Beeinflussung
· Durch Verkürzung der Bestellzyklen und damit häufige Belieferungen lässt sich die Abverkaufsquote erhöhen. Dies erfordert jedoch eine häu­fige Bestandsaufnahme.
· Durch fundierte Marktforschung lassen sich Einkaufszeit, Einkaufs­menge, Einkaufszyklen und gewünschte Produkte genauer bestimmen. Durch die höhere Prognosegenauigkeit können die Warenbestände ge­nauer an der Nachfrage ausgerichtet werden.
· Durch Reduzierung der Preise lässt sich die Abverkaufsquote erhöhen.
· Durch Kommissionsgeschäfte kann das Risiko einer geringen Abver­kaufsquote auf den Lieferanten verlagert werden.
· Discounter versuchen, höherwertige Aktionsware nicht mehr im statio­nären Handel vorrätig zu halten. Vielmehr wird hier noch ein Muster präsentiert und die bestelle Ware aus einem Zentral- oder Regallager dem Kunden nach Hause geliefert. Hierdurch lassen sich die Bevorra­tungsmenge verringern und damit die Abverkaufsquote erhöhen.
Grenzen
· Premiumanbieter und Handelsunternehmen, deren Konzept auf One­stop-Shopping basiert, können sich fehlende Bestände kaum erlauben. Die hierfür erforderlichen Pufferbstände bedingen im Regelfall gerin­gere Abverkaufsquoten, die es durch höhere Preise zu kompensieren gilt.
· Infolge der Mengenbetrachtung bleiben Ertragsaspekte außen vor.
· Durch Preisnachlässe initiierte Abverkäufe werden nicht gesondert er­fasst.

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