Eine Form der Ausfuhrgewährleistung des Bundes (Bundesdeckung im Außenhandel; Hermes-Deckung). A. werden gewährt, wenn der ausländische Vertragspartner des deutschen Exporteurs ein insolvenzfähiges privatrechtlich organisiertes Unternehmen ist. Die Selbstbeteiligungsquote des Deckungsnehmers beträgt für politische Risiken 5 %, für Insolvenz- bzw. Nichtzahlungsrisiken 15 %. Vgl. Ausfuhrbürgschaft.
Ausfuhrkreditversicherung
Ausfuhrbürgschaft, Ausfuhrpauschalgewährleistung.
Exportgarantien
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