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Auslandszahlungsverkehr

oder internationaler Zahlungsverkehr. Hierzu werden alle Zahlungen zwischen Wirtschaftssubjekten in unterschiedlichen Währungsgebieten gerechnet. Er kann durch Überweisungen, Scheck- und Wechselzahlungen, Dokumenteninkasso oder Dokumentenakkreditive abgewickelt werden. Deutschland kennt grundsätzlich keine Beschränkungen des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland; daher können internationale Zahlungen unabhängig von den zu Grunde liegenden Geschäften (aus dem Waren-, Dienstleistungs-, Faktorleistungs- oder Kapitalverkehr) und in unbegrenzter Höhe erfolgen. Es besteht lediglich eine Meldepflicht für Zahlungen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden (Kleinzahlungen ausgenommen); u. z. aus statistischen Gründen und zur Erstellung der Zahlungsbilanz. Zahlungseingänge aus Exportgeschäften bedürfen keiner Meldung; Exporte werden im Zuge des Ausfuhrverfahrens erfasst. Hingegen sind Importe sowohl beim Wareneingang als auch beim Zahlungsausgang meldepflichtig; die Zahlungsmeldungen (Anl. zur AWV) sind auf festgelegten Formularen vorzunehmen. S. a. Zahlungsbedingungen im Auslandszahlungsverkehr (terms of payments).

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