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Zahlungsbedingungen im Auslandszahlungsverkehr

(engl.: terms of payments). Sind für die Zahlungsabwicklung und -sicherung sehr bedeutsam. Die Z. i. A. ermöglichen dem Exporteur das Zahlungseingangsrisiko (Kreditrisiko), dem Importeur das Lieferungseingangsrisiko nach Zahlung (Lieferrisiko) möglichst gering zu halten. Mit ihnen werden Zahlungs- und Kreditkosten klar aufgeteilt; Weg, Zeitpunkt, Ort und Art der Zahlung festgelegt. Meistens ist mit den Z. i. A. auch die Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsform verbunden. S. dazu kurzfristige, mittel- und langfristige Außenhandelsfinanzierung. Z. i. A. können nach den üblichen kurzfristigen und nach wesentlichen langfristigen Z. unterteilt werden. Zu den einen gehören Vorauszahlung, Anzahlung, Zahlung durch Nachnahme, Zahlung gegen einfache Rechnung, Dokumente gegen Zahlung (d/p inkasso), Dokumente gegen Akzept (d/a inkasso), Dokumente gegen Zahlung auf Akkreditivbasis (d/p credit), Dokumente gegen Akzept auf Akkreditivbasis (d/a credit). Zu den anderen zählen Lieferantenkredit mit Refinanzierung durch die Ausfuhrkredit-Gesellschaft (AKA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Bestellerkredit von AKA, KfW oder Geschäftsbanken, gebundene Finanzkredite von supranationalen Spezialinstituten (wie Weltbank, IFC, IDA, MIGA; Regionale Entwicklungsbanken; z. B. EIB und Osteuropabank), Exportleasing und Forfaitierung. Nach deutschem und EG-Außenwirtschaftsrecht können Z. i. A. frei vereinbart werden.

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