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Dokumente

Wertpapiere und andere Urkunden, die der ordnungsmäßigen Abwicklung von Verträgen zwischen Außenhandelspartnern dienen. Sie können den Versand der Waren, die Versicherung auf dem Transport und die kontraktgerechte Art der Ware nachweisen. Regelmäßig wird mit der Übergabe der Dokumente „Zug-um-Zug“ die grundsätzliche Zahlungspflicht des Käufers ausgelöst. Waren-und Transportdokumente können folgende Funktionen erfüllen:
Tradition, d.h. Übergabe des Eigentums. Man bezeichnet die Dokumente mit dieser Funktion, nämlich das Konnossement, den Ladeschein und den Orderlagerschein, als Warenwertpapiere.
Legitimation: Das Dokument berechtigt den Beförderer zur Auslieferung an den Vorleger.
Disposition: Das Dokument ist Voraussetzung, damit der Absender nachträglich über die Ware verfügen kann, z.B. mit dem Frachtbriefdoppe. Vertragsnachweis: Das Dokument bescheinigt, dass ein Transportvertrag abgeschlossen worden ist. Zu den im Überseeverkehr gängigsten Transportdokumenten gehört das Konnossement. Der Versicherungsschein (Versicherungspolice bzw. -Zertifikat) bescheinigt die ausreichende Versicherung. Der Versicherer ist nur gegen Vorlage der Police zur Zahlung verpflichtet. Die Handelsrechnung beschreibt die Vertragspartner, die Ware, den Preis und die Lieferungsbedingungen. Ein Ursprungszeugnis bescheinigt den Ort bzw. das Land, aus dem die Ware stammt. Es soll sichern, dass die mit dem Ursprungsland vereinbarten handelspolitischen Abkommen angewendet werden können.

Bestimmte im internationalen Handel verwendete Urkunden bzw. Wertpapiere. Im Grenzen überschreitenden bzw. internationalen Handelsverkehr haben Dokumente, die die hergestellten, verkauften und versandten Waren kennz. oder repräsentieren, grosse Bedeutung. Diese weisen sie nicht nur im Rahmen von Zahlungen auf, in deren Bez. sie explizit erwähnt sind (z.B. Dokumenteninkasso, -akkreditiv), vielmehr sind sie auch bei Zugrundelegen anderer Zahlungsbedingungen von Relevanz. Dokumente dienen so nicht nur dazu, die -bei evtl. staatlichen Bestimmungen oder Restriktionen -vorschriftsgem. Abwicklung von Handelsgeschäften nachzuweisen, statistische Kontrollen durchzuführen usw., sondern - betriebs- und bankwirtschaftlich von grösserer Bedeutung - sie können den erfolgten Versand der Waren an den Importeur nachweisen, ihr Besitz kann stellvertretend das Eigentum an der Ware repräsentieren, sie können - zumind. in Grenzen - die Auftragsgemässheit der versandten Ware aufzeigen u.a.m., wobei solche Funktionen von jeweils unterschiedlichen Arten der zahlreichen möglichen Dokumente erfüllt werden. Das Interesse von Importeur und eingeschalteten Banken konzentriert sich so in der Zeit zwischen der Absendung der Ware durch den Exporteur und ihrem Eingang beim Importeur wesentlich auf die entspr. Dokumente. Dokumente unterstützen im Auslandsgeschäft die Abwicklung von Aussenhandelsverträgen insb. hins. der Probleme, die i. Zusam-menh. m. Versand, Lagerung und Versicherung von Waren und Erzeugnissen auftreten können. Da die Ware i. d. R. nicht direkt an den Käufer, sondern zunächst an einen Spediteur oder Frachtführer abgegeben wird, kann der Verkäufer anhand der Dokumente nachweisen, dass er ordnungs- und vertragsgemäss geliefert hat. Die Dokumente, die zum Nachweis verlangt werden, sind im Kaufvertrag fixiert. Durch die Andienung der Dokumente wird dann die Zahlungspflicht des Käufers ausgelöst. Somit dienen die Dokumente im Auslandsgeschäft zum einen zur Lieferungssicherung des Importeurs und zum anderen zur Zahlungssicherung des Exporteurs. Weiterhin kann durch die Übergabe bestimmter Dokumente (Traditionspapiere) der Käufer die Verfügungsgewalt über die Ware erhalten, sodass diese Dokumente ebenfalls als Instrumente der Kreditbesicherung für Banken geeignet sind. Die Verwendung von Dokumenten macht ausserdem die finanzielle Abwicklung von Aussenhandelsgeschäften durch Banken erst möglich. Denn nur anhand der festgelegten Dokumente kann praktikabel nachgewiesen werden, dass der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen nachgekommen ist. Eine weitere Verwendung finden Dokumente bei staatlichen Stellen zur Überprüfung der vorschriftsmässigen Abwicklung bei bestehenden Beschränkungen, für statistische Zwecke oder zur Berechnung von Steuern. Wechsel werden nicht den Dokumenten zugeordnet. Sie nehmen im Auslandsgeschäft aber verschiedene wichtige Funktionen wahr.

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