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Außenwirtschaftsförderung der deutschen Bundesregierung

Hierfür ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) federführend zuständig. Das BMWi wirkt wesentlich an der konzeptionellen Gestaltung mit und arbeitet dabei eng mit in- und ausländischen Vertretungen der deutschen Wirtschaft zusammen. Es fördert verschiedene Instrumente und passt diese an die sich wandelnden Erfordernisse an. Auslandshandelskammern, Netzwerk Technologiekoopertation zur Förderung der internationalen Forschungskooperation innovativer mittelständischer Unternehmen, Bundesagentur für Außenwirtschaft, Auslandsvertretungen, Deutsche Industrie- und Handelszentren, Hermes-Garantien und -Bürgschaften, Investitionsgarantien, Investitionsschutzverträge, spezielle Finanzierungshilfen für Direktinvestitionen, Gewährleistung für ungebundene Finanzkredite, Auslandsmesseförderung. Das BMWi arbeitet intensiv und fruchtbar mit den Regionalinitiativen der deutschen Wirtschaft zusammen, wie dem - Asien-Pazifik-Ausschuss (APA) der deutschen Wirtschaft, dem Gesprächskreis Lateinamerika (GLA), der Nah- und Mittelost-Initiative (NuMOV), der Südliches Afrika Initiative (SAFRI), dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Es koordiniert die verschiedenen Akteure der Außenwirtschaftsförderung auf der Ebene des Bundes und der Länder, um durch Bündelung der Kräfte - insb. in den Gastländern - den deutschen Unternehmen eine bestmögliche Unterstützung zu gewähren. http: //www.bmwi.de/Homepage/Pol itikfelder/Au%dfenwi rtschaft%20%26%20Europa/A u%dfenwirtschaftspo l iti k/Au%dfenwi rtschaftsf%f6rderung/aussenwirtschaftsfoerderung.j sp

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