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Basispreis, Ausübungspreis, Bezugspreis

(engl.: strike price oder exercise price). Begr. aus dem Handel mit derivativen Finanzinstrumenten für den Preis (Kurs), zu dem der Inhaber einer Option sein Optionsrecht ausüben kann. D. h.: Der Call-Optionsinhaber kann den zu Grunde liegenden Basiswert zum B. tatsächlich kaufen; der Put-Optionsinhaber kann den zu Grunde liegenden Basiswert zum B. verkaufen. Bei Abschluss eines Optionskontraktes werden zwei Preise vereinbart: Der B. und die Optionsprämie. Der B. ist auch zum Barausgleich erforderlich.

(strike price) derjenige Preis oder Kurs, zu welchem innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder zu welchem Zeitpunkt ein Basisobjekt bei Optionserfülung gekauft (Call Option) oder verkauft (Put Option) werden kann. Basispreise für Optionen können Kassainstrumente, Terminkontrakte auf Währungen, Zinsen, Optionen auf Optionen und Indizes sein.

Bei Optionen und Optionsscheinen derjenige Preis, zu dem das zugrundeliegende Basisinstrument (sog. Underlying) gekauft bzw. verkauft werden kann.

Bei Optionsgeschäften Preis, der bei Ausübung der Option für den betr. Gegenstand des Geschäfts (Underlying) zu bezahlen ist.

Optionsgeschäft    

(bei   Optionen). Der Basispreis ist der Preis, den der Käufer einer Kaufoption im Falle der Ausübung der Option für das   Basisobjekt zu zahlen hat. (im  Portfoliomanagement) stellt einen Vertragsbestandteil einer Kauf- oder einer  Verkaufsoption dar.

Auch Bezugspreis, Ausübungspreis oder »Strike Price« genannt. Dieses ist der Preis, zu dem der Optionsschein-Inhaber beim Call den Basiswert vom Stillhalter kaufen kann (bzw. beim Put verkaufen kann).
Siehe: Option

(a) allgemein: Referenzpreis oder Referenzkurs
(b) (strike price, exercise price) derjenige Preis oder Kurs, zu welchem innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder zu welchem Zeitpunkt ein Basisobjekt bei Optionserfüllung gekauft (Call Option) oder verkauft (Put Option) werden kann.

Siehe: Basispreis

Basispreis.

Bezugskurs

Siehe: Basispreis

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