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Convention on International Sale of Goods (CISG)

UN-Abkommen, das im Jahr 1980 in Wien unterzeichnet wurde. Daher wird es häufig auch als „Wie­ner Kaufrecht” oder „Wiener Kaufrechtsabkommen” bzw. „UN-Kaufrecht” bezeichnet. Dem Abkom­men sind bis zum 15. Januar 2006 weltweit 67 Staaten beigetreten. Das CISG regelt ausschliesslich die wichtigsten Aspekte des Kaufvertrages. Es gilt nur für gewerbliche Kaufverträge. Rechtsfragen der Produkthaftung, des Eigentumsübergangs und privater Käufe fallen nicht in den Anwendungsbereich des CISG. Für Rechtsfragen die für den internationalen Warenverkehr von Bedeutung sind, aber nicht im CISG geregelt sind, muss eine anwendbare Rechtsordnung nach den Grundsätzen des   Internatio­nalen Privatrechts bestimmt werden. Das CISG lässt zu, dass die Vertragsparteien vereinbaren, das CISG nicht anzuwenden. Es gilt dann das von den Parteien gewählte Recht oder, falls kein Recht ge­wählt wurde, das anwendbare Recht muss nach den Grundsätzen des  Internationalen Privatrechts ermittelt werden. Siehe auch   Kaufrecht (mit Literaturangaben).

Literatur: Bernstein, Herbert: Understanding the CISG in Europe:A Compact Guide to the 1980 United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, 2002; Piltz, Burghard: Vertragsrecht und Vertragsgestaltung bei Internationalen Kaufverträgen, in Handbuch für Kaufrecht, Rechtsdurchsetzung und Zahlungssicherung im Aussenhandel, München und Wien 2002; Sachsen Ges­saphe, Karl A. Prinz von: Internationales Privatrecht und UN-Kaufrecht, 2005; Schlechtriem, Peter: In­ternationales UN-Kaufrecht,
3. , Aufl. 2005; Peter Schlechtriem and Ingeborg Schwenzer: Commentary on the UN Convention on the International Sale of Goods (CISG), 2nd ed. 2005. Internetadressen: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/gesetze/CISG/introd.htm, http://www.cisg. law.pace.edui; Internationale Industrie- und Handelskammer: http://www.iccwbo.org/; UN-Kommission für internationales Handelsrecht: http://www.uncitral.org/

Abk. für   Convention an International Sale of Goods. Andere Bezeichnungen sind „Wiener Kauf­recht”, „Wiener Kaufrechtsabkommen” bzw. „UN-Kaufrecht”.

Abk. f. (engl.) United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods; Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) oder (frz.) Convention des Nations Unies sur les Contracts de Vente Internationale des Marchandises (CVIM).

Vorhergehender Fachbegriff: Convention Internationale Concernant Ie Transport des Marchandises par Chemins de Fer (CIM) | Nächster Fachbegriff: Convention Relative au Contrat de Transport International de Marchandise par Route (CMR)



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