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Aussenhandel

Warenaustausch eines Landes mit der übrigen Welt; ermöglicht internationale Arbeitsteilung zur Steigerung des materiellen Wohlstandes. Man unterscheidet zwischen inter- und intraindustriellein Handel. Ersterer bezieht sich auf den Handel mit unterschiedlichen Gütern, wie etwa Autos gegen Wein. Letzterer meint den Handel an sich gleicher Güter, also bspw. französische gegen deutsche Autos, und wurde im Zuge der Einführung von Markenartikeln immer wichtiger.

ist der grenzüberschreitende Warenverkehr eines Landes, der aus Export und Import besteht. Er wird ständig in der Handelsbilanz erfaßt. Kurzfristige Veränderungen der Handelsbilanz können den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank entnommen werden.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Grenzüberschreitender Warenverkehr.

Der Außenhandel beruht auf der Beteiligung eines Landes an der internationalen Arbeitsteilung und umfaßt Importe und Exporte. Die internationale Handelspolitik schwankt zwischen Freihandel und Protektionismus. >Abschöpfung, >Agreement,

>Attrahieren, >Ausfuhr, >Auslandsanleihe, >Auslandsinvestition, >Auslandskredit, >Auslandsverschuldung, >Außenhandelsdefizit, >Außenhandelspolitik, >Außenwirtschaft, >Bilateralismus, >BIT, >Boykott, >Direktinvestition, >Diskriminierung, >Emerging Markets, >Export, >Exportbeschränkung, >Freihandel, >Freihandelszone,>Global Brain, >Global sourcing, >Global Players, \'Globalisierung. >Group of Thirty, >Handel, internationaler, >Handelsabkommen, >Handelsbeziehungen, >Handelsbilanz, >Handelshemmnisse, >Handelskrieg. >Helm-Burton-Gesetz, >Hermes-Bürgschaft, >Import. >Importbeschränkung, >Importquote, >Protektionismus, >Weltwirtschaft

Außenhandel im funktionalen Sinne um-fasst alle betriebswirtschaftlichen Aktivitäten bei der Unterhaltung von wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland auf der Grundlage des Zoll- und Staatsgrenzen überschreitenden Warenverkehrs. Außenhandel aus institutioneller Sichtweise um-fasst die Gesamtheit der Handelsbetriebe, deren wirtschaftliches Kernbetätigungsfeld im Bereich des funktionalen Außenhandels liegt (vgl. Zentes, 1995a, Sp. 133).

Außenhandel kann in direkten und indirekten Außenhandel unterschieden werden. Entscheidend für die Abgrenzung ist die Frage, ob beim Außenhandel ein Zwischenhändler im Inland eingeschaltet wird. Der direkte Außenhandel setzt eine unmittelbare, geschäftlich-vertragliche Beziehung zwischen dem inländischen und dem ausländischen Geschäftspartner voraus, während beim indirekten Außenhandel Personen oder Institutionen als selbstständige Distributionsstufe im Inland zwischengeschaltet werden und Eigentum an der Ware erwerben (vgl, Jahrmann, 1998, S. 51).

Bei den Formen des Außenhandels wird zwischen Grundformen und Sonderformen unterschieden. Zu den Grundformen gehören der Export, der Import und der Transithandel. Zu den Sonderformen zählen der grenzüberschreitende Veredelungsverkehr (Veredelung) und Kompensationsgeschäfte (vgl. Zentes, 1995a, Sp. 135ff.).

grenzüberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehr einer Volkswirtschaft, der den Kauf ausländischer Güter und Dienste (Einfuhr, Import) und den Auslandsabsatz inländischer Güter und Dienste (Ausfuhr, Export) umfasst. In der Zahlungsbilanzstatistik werden der Handel mit Waren Handelsbilanz) und der Handel mit Dienstleistungen (Dienstleistungsbilanz) getrennt erfasst. Letzterer hat in der jüngeren Vergangenheit überproportional zugenommen (Dienstleistungshandel, Welthandel). In der Aussenhandelsstatistik wird ausserdem noch weiter differenziert: Aussenhandel Der Generalhandel beinhaltet die Ein- und Ausfuhr aller Waren in das Erhebungsgebiet (einschliesslich der Zoll- und Freihafenlager) mit Ausnahme des Transitverkehrs (Warenverkehr, der ohne Be- oder Verarbeitung durch das Inland in ein anderes Bestimmungsland führt) und des Zwischenauslandsverkehrs (Warenverkehr, der aus dem Inland über ein Transitland wieder ins Inland zurückführt). Der Spezialhandel wird i.d.R. der Erstellung der Handelsbilanz in der Zahlungsbilanz zugrunde gelegt und schliesst die Ein- und Ausfuhr auf Zoll- oder Freihafenlager aus (berücksichtigt jedoch die Einfuhr von den Lagern ins Zollgebiet). Die Tabelle zeigt die relativen Anteile einzelner Länder und Ländergruppen am Aussenhandel der Bundesrepublik Deutschland im Zeitablauf (Aussenhandelsverflechtung). Während der Anteil der EG am bundesdeutschen Aussenhandel stark gewachsen ist, sind sinkende Anteile der USA und der nichtöl- exportierenden Entwicklungsländer zu verzeichnen. Verantwortlich für die Aufnahme von Aussenhandel sind Vorteile, die sich aus der Realisierung der internationalen Arbeitsteilung ergeben (Aussenhandelsursachen). Mit der Intensivierung von Aussenhandel ist zumeist ein Strukturwandel im Inland verbunden, in dem die Exportsektoren wachsen und die Sektoren für Importsubstitute schrumpfen (Aussenhandelswirkungen).   
Aussenhandel

der Außenhandel ist der grenzüberschreitende Warenverkehr einer Volkswirtschaft. Der Außenhandel umfasst die Gesamtheit der Warenexporte und –importe. Siehe auch unter Export, Transithandel, Generalshandel, Spezialhandel. Die Abbildungen 1-3 zeigen, wie sich der Außenhandel der Bundesrepublik nach Ursprungs und Bestimmungsländern sowie nach Ländergruppen zusammensetzt. Im weiteren Sinne ist jeder gewerbsmäßige Austausch von Gütern (Objekte) und Leistungen über zwei Punkten des Zollauslands durch das Zollinland) zu unterscheiden. Die Außen­handel betreibenden Unternehmungen des Großhandels lassen sich desweiteren nach der Intensität ihrer regionalen Marktbearbei­tung in Länderspezialisten (Konzentration auf ein Land oder eine geringe Zahl von Län­dern) und Länderuniversalisten (generelle internationale Großhandelstätigkeit) unter­teilen (Auslandsvertrieb). zwischenstaatliche Zollgrenzen Außenhan­del. Durch diese Auslegung des Begriffes wird nicht nur der institutionelle Außenhan­del (Außenhandel, institutioneller) son­dern auch der funktionale Außenhandel (der Außenhandel von Produktionsbetrieben im weiteren Sinne) sowie die Tätigkeit anderer außen­handelsorientierter Dienstleistungsbetriebe (Transport-, Versicherungs-, Bankbetriebe) erfaßt.

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