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Eigenveredelung

Form des aktiven Veredelungsverkehrs auf Anweisung und Rechnung eines Unternehmers im Land der aktiven Veredelung. Begr. f. d. aktiven Veredelungsverkehr, bei dem ausländische Waren im Inland bearbeitet, verarbeitet oder ausgebessert werden, und zwar auf eigene Rechnung des inländischen Veredlers; (nicht auf Rechnung einer außerhalb des Zollgebietes ansässigen Person, wie dies bei der aktiven Lohnveredelung der Fall ist). Die veredelte Ware wird auch auf Rechnung des inländischen Veredlers wieder ausgeführt. Bei der E.-V. hat der Veredler nachzuweisen, warum er bei seinem Ausfuhrgeschäft auf ausländische Waren angewiesen ist (z. B. wegen der Beschaffenheit und/oder Liefermöglichkeit).
Gegensatz: Lohnveredelung

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