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Gesetzliche Pflegeversicherung

Es gibt zwar eine gesetzliche Pflege versicherung - doch im Ernstfall reichen ihre Leistungen nicht aus. Dabei kann theoretisch jeder zum Pflegefall werden. Und diese Pflege kostet Geld. Bei der stationären Unterbringung in einem Heim pro Monat abhängig vom Bundesland zwischen 2000 und 2500 Euro. Deswegen trat am
1. Januar 1995 das Pflege-Versicherungsgesetz in Kraft. Danach besteht Versicherungspflicht für nahezu alle Bürger. Dabei gilt der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte fallen damit automatisch unter den Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung, während privat Krankenversicherte sich privat pflegeversichern müssen. Die Beiträge liegen bei einem Prozent des Bruttogehaltes. Die Hälfte wird bei Beschäftigten vom Arbeitgeber, bei Rentnern von der Rentenversicherungsanstalt übernommen. Die Beiträge für Empfänger von Sozialleistungen zahlt der jeweilige Leistungsträger. Die staatliche Pflegeversicherung liefert nur eine minimale Grundversorgung. Dabei deckt der gesetzliche Schutz kaum das Notwendigste ab. Kosten, die darüber hinausgehen, müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Und das häufig vom eigenen Vermögen. Sonst bleibt nur noch das Sozialamt. Wer also wirklich sicher gehen will, muss mit einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Die finanzielle Lücke bei Pflegebedürftigkeit lässt sich durch zwei sinnvolle Zusatzpflegeversicherungen schliessen: die Pflegekosten- und die Pflegetagegeldversicherung. Was die gesetzliche Krankenkasse zahlt Arzneimittel: Kostenübernahme für apothekenpflichtige Arzneimittel. Zuzahlung für Arzneimittel nach Packungsgrösse: 4 Euro für kleine, 4,50 Euro für mittlere und 5 Euro für grosse Packungen. Sehhilfen - Brillen und Kontaktlinsen: Kostenübernahme ab einer Sehschärfenveränderung von mindestens 0,5 Dioptrien. Bei Brillengläsern gibt es Festbeträge, die sich nach dem einfachsten und billigsten Glas richten. Keine Erstattung der Gestelle. Kontaktlinsen werden nur bei medizinischer Notwendigkeit bezahlt. Heilpraktiker: Keine Kostenübernahme für Behandlungen durch Heilpraktiker. Zahnbehandlungen: Vollständige Kostenübernahme für zugelassene Leistungen. Zahnersatz - Kronen und Brücken: Kostenübernahme für zugelassene Leistungen zu 50 Prozent, bei regelmässiger Zahnpflege und Vorsorge bis zu 65 Prozent. Keine Kostenübernahme für Verblendung von Kronen ausserhalb des Frontbereichs oder Implantate. Auslandsreiseschutz: in EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Tunesien, Türkei, Schweiz, Kroatien. Keine Kostenübernahme für einen Krankenrücktransport. Krankenhaus - Auswahl des Krankenhauses: Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Vertragskrankenhaus. Bei Behandlung in einer Privatklinik haben Versicherte alle Kosten selbst zu tragen. Unterbringung im Krankenhaus: im Mehrbettzimmer. Volljährige Versicherte zahlen 9 Euro am Tag (auch in den neuen Bundesländern) für maximal 14 Behandlungstage im Jahr selbst. Behandelnde Ärzte: die jeweils Dienst habenden Krankenhausärzte.

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