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Londoner Schuldenabkommen

Ergebnis der Konferenz über deutsche Auslandsschulden vom 28.2.19528.8.1952 in London, an der die BRD sowie neben den USA, Großbritannien und Frankreich weitere 17 Gläubigerländer teilgenommen haben. Das Abkommen wurde am 27.2.1953 ratifiziert. Es regelte die Anerkennung, Verzinsung und Tilgung öffentlicher und privater deutscher Vorkriegsschulden. Weiterhin wurden die Verbindlichkeiten der BRD gegenüber den USA, Großbritannien und Frankreich im Zusammenhang mit der bis zum 30.6.1951 empfangenen Nachkriegs-Wirtschaftshilfe festgelegt (v.a. - GARIOA und Europäisches Wiederaufbauprogramm) sowie die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945-1949. Das Abkommen legte Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 7 Mrd. DM fest. Da ein Teil auf Fremdwährung lautete, beliefen sich nach den DM-Aufwertungen die effektiven Zahlungen auf 5,6 Mrd. DM. 1980 waren die Verpflichtungen (u.a. wegen vorzeitiger Tilgungen) im wesentlichen erfüllt.

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