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Luftfahrt-Bundesamt

(LBA). Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Errichtet 1954. Sitz: Braunschweig. Zuständig für zahlreiche Aufgaben auf dem Gebiete der Sicherheit des Luftverkehr; u. a. für die Zulassung des Luftfahrtgerätes, Überwachung von dessen Verkehrssicherheit; für Fluglinien-und Streckengenehmigungen; für Flugunfalluntersuchungen. Das LBA führt die Luftfahrzeugrolle. Es ist Gründungsmitglied der JAA. http://www.lba.de

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