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Luftverkehr

Sammelbegriff für die Beförderung von Personen und Frachten mit Luftfahrzeugen (zum Beispiel Flugzeugen, Luftschiffen, Freiballons usw.). Darüber hinaus zählt die Benutzung des Luftraumes mit Flugmodellen zum Luftverkehr. Gewerblich unterteilt sich der Luftverkehr in den (Flug-) Linienverkehr, bei dem analog zur Schiffahrt (Linienschiffahrt) genau festgelegte Flugplätze auf vorgegebenen Flugrouten zu öffentlich bekanntgegebenen Abflug- und Ankunftszeiten bedient werden. Es gilt eine Betriebs- und Beförderungspflicht mit festgelegten Tarifen. Hiervon unterschieden wird der Gelegenheits-, Bedarfs oder (Flug-)Charterverkehr. Er entspricht in seinem speziellen Transportpflichtenkatalog der Trampschiffahrt. Ferner unterscheidet man zwischen nationalem und internationalem Luftverkehr.

Beförderung von Personen, Fracht und Postgut auf dem Luftwege. Der zivile Luftverkehr gliedert sich in drei Bereiche: den Linienverkehr (tarif-, routengebunden, planmässig), den Charterverkehr (Charterflüge) und den sonstigen Luftverkehr (Sportfliegerei, privater Geschäftsflugverkehr). Den drei Bereichen des Luftverkehrs entspricht die Unterteilung der Fluggesellschaften insgesamt in Luftverkehrsgesellschaften, Unternehmen des Charterluftverkehrs und solche des sonstigen Luftverkehrs. Technisch-ökonomische Grundlagen des Luftverkehrs sind die Verkehrswege (Flughäfen, Luftstrassen) und die von Fluggesellschaften betriebenen Luftfahrzeuge (Verkehrsmittel). Der Luftverkehr hat nach 1945 insb. im Personenverkehr gegenüber anderen Verkehrsträgern (z.B. der Seeschiffahrt) an Bedeutung gewonnen. Dies liegt an der herausragenden Eigenschaft der hohen Reisegeschwindigkeit. Daneben wird die Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen, je nach Reisezweck (Geschäfts-, Urlaubs-, sonstige Flugreisen), von den anderen Merkmalen der Verkehrsqualität und den Tarifen unterschiedlich beeinflusst. Die Angebotsleistungen der Luftverkehrsinfrastruktur können seit über einem Jahrzehnt der technischen wie kommerziellen Entwicklung im mobilen Betrieb (den Luftfahrzeugen) nur unzureichend folgen. Engpaissituationen sind an Wartezeiten, Warteschlangen in der Luft, Beinahezusammenstössen erkennbar und haben kollektive Reaktionen (Fluglotsen- streiks) ausgelöst. Anpassungsversuche des Flughafenangebots (Verlängerung von Start- und Landebahnen, Erweiterungen, Neubauten) geraten seit Jahren in Zielkonflikte mit dem verstärkten Umweltbewusstsein. Das Aufkommen und die Verkehrsleistungen des Luftverkehrs konnten in den letzten Jahrzehnten erheblich gesteigert werden. So wuchs das Verkehrsaufkommen im Weltluftverkehr von 1970 mit 383 Mio. Passagieren (und 460 Mrd. Passagierkilometern) bis 1990 auf 1159 Mio. Passagiere (und 1894 Mrd. Passagierkilometern). Ähnlich verlief die Entwicklung bei den deutschen Fluggesellschaften . Neben der Erhöhung der Reisegeschwindigkeit haben dazu die Steigerung der Sitzplatzkapazität und der zeitlichen Nutzung der Luftfahrzeuge infolge verbesserter Wartung und Navigation, sowie eine gewisse Liberalisierung des Luftverkehrs beigetragen. Um die möglicherweise entstehende ruinöse Konkurrenz auf den Luftverkehrsmärkten zu verhindern, war das Angebot bis zu dem Beginn der Liberalisierungsbestrebungen weitgehend kartellisiert (International Air Transport Association, IATA). Allerdings haben auf internationale Zusammenschlüsse und Vereinbarungen auch die technischen Einrichtungen gedrängt, da Flugzeuge, aufgrund ihrer hohen Geschwindigkeit, sehr schnell die häufig kleinen nationalen Hoheitsgebiete verlassen. Die wichtigste Institution des internationalen Luftverkehrs ist die ICAO (International Civil Aviation Organization), die 1944 durch das Chicagoer Abkommen zustande kam, in dem die allgemeinen Bedingungen des Luftverkehrs vereinbart wurden. Die wichtigsten sind in den "Freiheiten der Luft" angesprochen, von denen die folgenden Vertragsgegenstand der IATA sind: •   das Recht, das Gebiet eines Vertragsstaates ohne Landung zu überfliegen, •   das Recht auf Landung im Gebiet eines Vertragsstaates zu nicht-gewerblichen Zwecken (also aus technischen Gründen, z.B. Treibstoffergänzung). Die Freiheit des Luftverkehrs ist insoweit eingeschränkt, als z.B. die Kabotage bilateralen Verträgen der Einzelstaaten (Luftverkehrspolitik) Vorbehalten bleibt. Luftverkehr                                                                 

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