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Marketing für freie Berufe

Die Tätigkeit freier Berufe ist dem Dienstlei­stungssektor zuzurechnen (Dienstlei­stungen, Dienstleistungsmarketing). Es handelt sich dabei um berufliche Tätigkeiten, die i.d.R. an bestimmte Ausbildungswege gebunden sind (einschlägiges Studium, nacn- gewiesene Praxisphasen usw.) und/oder nur aufgrund einer Qualifikationsprüfung aus­geübt werden dürfen. Beispiele für solche „Professional Services“ sind Ärzte, Rechts­anwälte, Notare, Ziviltechniker, Architek­ten, Steuerberater, Buchprüfer, Wirtschafts­prüfer, Zivilingenieure, Patentanwälte. Zentrale marketingrelevante Merkmale sind die Bindung der Tätigkeit an konkrete Trä­gerpersonen und die für die jeweilige Sparte wirksamen berufsrechtlichen, standesrecht­lichen und marktzugangsbeschränkenden Bestimmungen (Bedarfsprüfung als Voraus­setzung für Konzessionserteilungen, Limi­tierung von Verträgen mit Krankenkassen für Arzte usw.). Daraus resultieren Beschränkungen qualita­tiver Art (zulässiger Tätigkeitsbereich, indi­viduelle Fähigkeiten und Erfahrungen), quantitativer Art (zeitliche und regionale Grenzen der Berufsausübung) und spezifi­sche Einschränkungen für die absatzpoliti­schen Instrumente (z.B. Werbebeschrän­kungen oder Verbote, beschränkte
Marketing für freie Berufe Marketing für freie Berufe Niederlassungsfreiheit). Aus dieserSituation heraus sind angepaßte und zulässige Marke­tingmaßnahmen zu planen und einzusetzen. Zusätzlich zur generell für personengebun­dene Dienstleistungen gegebene Aufgabe der Vertrauens- und Rufbildung (Dienstlei­stungsmarketing), umfaßt dies insb. Maß­nahmen in den Bereichen der Kontaktpflege zu bestehenden Kunden, Klienten, Patienten usw., in der Gestaltung und Atmosphäre der Geschäftsräume, bzw. der Warte-, Aufent­halts-, Arbeits-, Behandlungsräume, usw., Verhalten am Telefon, Training und Verhal­ten von Büro- und Hilfspersonal, Honorar­ordnungen und individuelle Konditionenge­staltung, Öffnungszeiten, Besuche bei Kunden, Klienten und Patienten, kommuni­kationspolitische Maßnahmen im Rahmen der berufs- und standesrechtlichen Regelun­gen wie bspw. Seminar- und Vortragstä­tigkeit, Autorentätigkeit im Rahmen von Fach- und Publikumsmedien, Tätigkeit in Berufsorganisationen, Informationsschrif­ten, Schriftwechsel usw. In allen Sektoren mit Werbebeschränkungen werden zusätzlich zu den individuellen Maß­nahmen häufig Imagekampagnen für den ge­samten Berufsstand oder für regionale Be­rufsverbändeeingesetzt.     

Literatur:  Bertel, R., Die Wirtschaftstreuhänder- kanzlei - Ein Betrieb, in: Bertel, R.; Mandl, D.; Mandl, G.; (Hrsg.), Handbuch der Wirtschafts­treuhänder, Wien 1989. Hilke, W. (Hrsg.), Dienst­leistungs-Marketing, Wiesbaden 1989. Scheuch, F., Dienstleistungsmarketing, München 1982. Schiefer, W.; Hocke, U., Marketing für Rechtsan­wälte. Leitfaden für die Praxis, Essen 1990.

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