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mehrstufige Auswahl

(mehrstufiges Auswahl­verfahren): Ein Verfahren der Zufallsaus­wahl, bei dem die Gesamtzahl der in die Auswahl einzubeziehenden Erhebungseinheiten in meh­reren, normalerweise in zwei Stufen erfolgt. Das Auswahlverfahren besteht also darin, dass aus der -\' Grundgesamtheit zunächst eine - Stich­probe, aus der Stichprobe eine weitere Stichpro­be gezogen wird.
Mehrstufige Auswahlverfahren sind vor allem bei der Ziehung von Stichproben aus Grundgesamt­heiten mit hierarchischem Aufbau sinnvoll. Geht es also z.B. um die Bildung einer - Haushalts­stichprobe so kann man in der ersten Stufe eine Stichprobe der Gemeinden eines Landes bilden und aus jeder Gemeinde dann die Stichprobe der Haushalte. Die in der ersten Stufe verwendeten Auswahleinheiten nennt man Primäreinheiten die der zweiten Stufe Sekundäreinheiten. Der Stu­feneffekt besteht in der Reduzierung des Zu­fallsfehlers, der sich bei mehrstufigen Auswahl­verfahren ergeben kann, wenn die Primäreinhei­ten in sich sehr heterogen sind. Wird das mehr­stufige Auswahlverfahren mit einem Verfahren der geschichteten Auswahl kombiniert, spricht man von einer geschichteten mehrstufigen Aus­wahl.

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