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ordnungspolitischer Ansatz der Einkom­mensverteilung

Der neoliberale Wirtschafts­theoretiker Walter Eucken hat die Verteilung der Einkommen vor allem als ein Ergebnis der je­weils vorherrschenden - Marktform beschrie­ben. Dort wo der Wettbewerb auf monopo­listischen und teilmonopolistischen Märkten be­schränkt sei, werde der Arbeiter in der Regel we­niger als das - Grenzprodukt seiner Arbeit er­halten. Eine gerechte Einkommensverteilung sei somit nicht von den Eigentumsverhältnissen, sondern von der Marktform auf den Arbeitsmärk­ten abhängig.
Eucken warnte davor, die Lösung der sozialen Frage von einer Transformation der verkehrswirt­schaftlichen Ordnung in ein zentralverwaltungs­wirtschaftliches System zu erwarten. Das Sozial­produkt werde durch die Preismechanik der vollständigen Konkurrenz auf jeden Fall bes­ser verteilt als durch willkürliche Entscheidungen privater und öffentlicher Machtkörper. Wie Eucken ist auch der Sachverständigenrat zur Be­gutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwick­lung der Ansicht, dass ein verbesserter Wettbe­werb auf den Gütermärkten wesentlich dazu bei­tragen könne, den Verteilungskampf zu entschär­fen. Für die Lohnfindung hat der Rat das “kosten-niveauneutrale Konzept” entworfen: Die Löhne sollten nicht stärker steigen als die Produktivität, erhöht um einen Zuschlag für die als unvermeid­lich angesehene Preissteigerung. Um den Vertei­lungsstreit auf ein gesamtwirtschaftlich vertretba­res Ausmass zu reduzieren, hat der Rat ferner ei­ne Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer bei be­grenzter Haftung (Vermögensbildung) empfoh­len. Die Grenzen der Umverteilung lägen um so näher, je weiter mit den Unterschieden in der Ein­kommensverteilung auch die Leistungsanreize abgebaut würden, die den Markt funktionsfähig hielten.

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