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originäre Führungsaufgaben

Zu den ori­ginären Führungsaufgaben in Einzelunterneh­men oder Konzernen zählen vor allem:
· die Festlegung von Unternehmenszielen;
· die Festlegung der Grundzüge der Markt-, Fi­nanz-, Investitions- und Personalpolitik;
· die Koordination wesentlicher Teilbereiche der Unternehmensführung (Gesamt-Planung, -Steuerung und -Kontrolle der Funktions- oder Geschäftsbereiche);
· die Überwachung der Ergebnisse sowie ggf. Veranlassung von Maßnahmen zur Zielerrei­chung;
· die Besetzung von Führungsstellen im Unter­nehmen.
Die originären Führungsaufgaben sind grund­sätzlich von der Unternehmensleitung als ober­ste Führungs- und Entscheidungsebene wahrzu­nehmen. Die Delegation von Führungsaufga­ben auf nachgelagerte Entscheidungsebenen er­folgt entsprechend dem Unternehmensaufbau und der damit vorgegebenen Hierarchie der Ent­scheidungsebenen. Analog zur Definition der ori­ginären Unternehmensführungsaufgaben ist für die einzelnen Entscheidungsebenen der Gestal­tungsspielraum abzustecken. Im Rahmen der ori­ginären Führungsaufgaben hat die strategi­sche Planung zunehmend an Bedeutung gewon­nen.

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