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Stichprobenausfälle

treten in der Praxis aus sehr unterschiedli­chen Gründen auf. Man kann sie in zwei Gruppen einteilen: Die unechten oder stich­probenneutralen Ausfälle (Personen außer­halb der definierten Grundgesamtheit, z.B. außerhalb der Altersgrenze, nicht mehr exi­stierende Flaushalte usw.) stellen im Grunde nur eine Bereinigung dar. Dagegen können die „echten“ Ausfälle (z. B. Antwortverwei­gerungen) zu einer Verzerrung der Ergebnis­se führen (Non-Response-Problem). Es ist allerdings zu bedenken, dass das Problem bei einzelnen Auswahlverfahren nur ver­deckt sein kann (z. B. beim Quotenverfah­ren, wo der Interviewer eben auf andere Per­sonen ausweichen und damit die volle Zahl der vorgegebenen Interviews durchführen kann).           

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