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Non-Response-Problem

Das in Befragungen auftretende Non-Response-Problem kann unterschiedlich abgegrenzt werden. Einige Autoren, so Esser (1974, S. 123f.), verstehen darunter die Nichtbeantwortung von Fragen, andere, so Hammann/Erichson (2000, S. 117), zählen dazu auch die Nichterreichbarkeit von Befragten.

Nichterreichbarkeit liegt vor, wenn die ausgewählten Personen einer Stichprobe (Stichproben^erfahren) verzogen, unbekannt, verstorben oder aus sonstigen Gründen nicht anzutreffen sind. Dabei besteht die Schwierigkeit, «... die ausgefallene Adresse so zu ersetzen, dass die ursprüngliche Stichprobe (wenn es sich um eine Form der Zufallsstichprobe handelt) nicht verfälscht wird« (Friedrichs, 1998, S. 220). Bei der Quotenstichprobe besteht diese Schwierigkeit nicht, da ein anderer Befragter, der die gleichen Quotenmerkmale wie der Nichterreichbare aufweist, als Ersatz herangezogen werden kann. Das Problem der Nichterreichbarkeit tritt nur bei Teil-, sondern auch bei Vollerhebungen auf.

Die Nichtbeantwortung von Fragen kann untergliedert werden in die nicht vollständige Beantwortung von Fragebogen, die Weigerung, bestimmte Fragen zu beantworten (z.B. Tabufragen) und das Äußern von Memungslosigkeit, die wiederum auf Nichtinformation, wirklicher Mei-nungslosigkeit und Unentschiedenheit beruhen kann (vgl. Esser, 1974, S. 123). Der Umfang der Nichtbeantwortung von Fragen kann durch eine geschickte Fragestellung und Fragenreihenfolge sowie durch besonders geschulte Interviewer reduziert werden.

Das Non-Response-Problem führt zu einer Einschränkung der Qualität von Umfragen, insbesondere bei schriftlichen Befragungen, da eine Verzerrung der Ergebnisse durch mangelnde Repräsentanz zu erwarten ist.

bezeichnet den Sachverhalt, dass bei Befra­gungen ein Teil der Befragten nicht antwor­tet (Stichprobenausfälle). In dieser allge­meinen Definition gilt es zunächst für alle Befragungsarten gleichermaßen. Will man jedoch danach differenzieren, ob es sich um „Stichprobenneutrale“ oder „echte“ Ausfälle handelt (Hochrechnung), so ist dies etwa für die schriftliche Befragung - mangels An­haltspunkte dafür - schwer möglich, leichter jedoch bei der mündlichen Befragung durch Interviewer, da man hier eben die „Ausfall­gründe“ durch die Interviewer feststellen und notieren lassen kann. Insofern ist beim Vergleich von „Antwortquoten“ usw. eine gewisse Vorsicht geboten. Zum Problem werden die Nicht-Antwor- tenden erst, wenn man nicht sicher sein kann, dass sie sich von der Gruppe der Antworten­den nicht unterscheiden. Als Maß dafür kann der non-response-error (oder bias) dienen: Die Differenz zwischen dem Ergebnis, wenn alle Befragten antworten würden, und dem tatsächlichen Resultat. Methodisch könnte dazu das Mittel der „Unterstichprobe“ (etwa per mündl. Befragung durch Interviewer bei vorausgegangener allgemeiner schriftl. Be­fragung) eingesetzt werden. Bei zufallsgesteuerten Stichproben oder auch Voll-Erhebungen auf freiwilliger Basis tritt das Non-Response-Problem offen zu­tage. Dagegen ist es bei Antwortpflicht - wie sie etwa in der amtlichen Statistik möglich wäre - eher verdeckt. Dies gilt im Grunde auch für das Quotenverfahren, da der In­terviewer hier eben auf andere Personen aus- weichen und damit die volle Zahl der vorge­gebenen Interviews durchführen kann. Bezieht man nicht nur vollständige „Non Responses“, sondern auch Teilausfälle ein, so wird das Problem noch sehr viel ernster: Sol­che Nicht-Beantwortungen einzelner Fra­gen - in der Datenanalyse bekannt als das Problem der missing values (fehlende Werte) - treten in der Praxis recht häufig auf.

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