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Teilzahlungszuschlag

Normalerweise sind Versicherungsprämien immer Jahresprämien. Prämien können aber auch viertel-, halbjährlich oder sogar monatlich gezahlt werden. Dafür verlangen die Versicherungen aber Zuschläge, Raten- oder Teilzahlungszuschlag genannt. Auch bei Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen sind in der Prämie diese Zuschläge enthalten. Weil man aber davon ausgeht, dass hier die überwiegende Zahl der Kunden monatlich zahlen will, rechnen die Versicherungen umgekehrt. Das bedeutet, sie gewähren einen Nachlass, wenn der Kunde seine Prämie als Jahresprämie zahlen will.

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