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Traditionspapier

begebbares Dokument, Dokumente im internationalen Waren­verkehr

(Dispositionspapier). Ist ein handelsrechtliches Warenwertpapier. Es verbrieft den Anspruch auf Herausgabe von übernommenen Waren u. z. dergestalt, dass mit dem Papier über die Ware selbst verfügt werden kann. Der Besitz dieser Urkunde repräsentiert den Besitz der Ware. Mit T. kann daher über rollende, schwimmende oder lagernde Waren disponiert werden. T. im Außenhandel sind : Konnossement, Ladeschein, Orderlagerschein.

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