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Englische Versicherungsklauseln

Versicherungsklauseln.

Die im internationalen Handel im Rahmen der Seeversicherung häufig verwendeten V. des Institute of London Underwriters (Institute Cargo Clauses). (1) Institute Cargo Clauses C - C-Deckung: Die Leistungspflicht des Versicherers beschränkt sich auf Schäden aus Großer Havarie und einige weitere - im Einzelnen genannten - Risiken. Zu den versicherten benannten Gefahren (engl.: named perils) zählen z. B.: Güterentladung im Nothafen; Kollision von Schiffen oder anderen Transportmitteln; Feuer und Explosion; Stranden, Aufgrundlaufen oder Kentern des Schiffes; Entgleisung oder Überschlagung des Landtransportmittels. Diese C-Deckung entspricht in etlichen Punkten der deutschen Strandungsfallversicherung; Letztere deckt aber weitergehende Risiken ab und ist insofern die vorteilhaftere Deckungsform. (2) Institute Cargo Clauses B - B-Deckung: Damit werden zusätzlich zur C-Deckung noch folgende Risiken abgesichert: Überbordspülen; Eindringen von See- oder Flusswasser in das Transportmittel, den Container oder auf den Ladeplatz; Totalverlust ganzer Kolli beim Landen oder Löschen von See- und Flussfahrzeugen; Erdbeben, Vulkanausbruch und Blitzschlag. Der Deckungsumfang der Strandungsfallversicherung ist - bis auf die Abdeckung des Risikos des Eindringens von See- und Flusswasser - ebenfalls größer als der der B-Deckung. (3) Institute Cargo Clauses A - A-Deckung: Im Prinzip eine Allgefahrendeckung. Der Deckungsumfang entspricht im Wesentlichen dem der deutschen vollen Deckung. Wie diese schließt auch die A-Deckung Sonderrisiken, wie z. B. Krieg und Aufruhr, nicht ein. Sie sind aber durch entsprechende Zusatzklauseln (wie „Institute war clauses" oder „Institute strike, riots and civil commotions clauses") versicherbar.

im internationalen Handel häufig verwende­te Seeversicherungsbedingungen, die vom London Institute of Underwriters (Lloyd) aufgestellt wurden (Neufassung 1983). Man unterscheidet Zusätze wie FPA (Institute Cargo Clauses Free Particular Average für Schäden aus großer Havarie), W. A. (Insti­tute Cargo Clauses With Average für alle Ge­fahren der See, also kleine und große Hava­rie) und Institute Cargo All Risks, womit alle Risiken bis auf Krieg und Aufruhr (durch Zusätze wie Institute Strike, Riots and Civil Commotions Clauses und Institute War Clause versicherbar) gedeckt sind (Aus­landsrisiken).           

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